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Jede dritte Bewertung im Internet ist gefälscht

Auch die Objektivität lässt in vielen Fällen zu wünschen übrig. Das kann auch rechtliche Konsequenzen für den Verfasser haben.

Was User ohnehin oft im Gefühl haben, hat die Arbeiterkammer (Arbeiterkammer) nun in einer Studie untermauert: Bewertungen im Netz sind oft alles andere als objektiv. Viele sind gefälscht, gekauft von Unternehmen. Dazu gibt es auch oft rechtliche Probleme, warnt die Arbeiterkammer. So sind Persönlichkeitsrechte zu beachten.

Zahlt ein Unternehmen für die attraktive Hervorhebung oder Reihung seines Produkts oder Profils, muss der Betreiber einer Bewertungsplattform das kennzeichnen. Der Arbeiterkammer zufolge passiert das nicht immer. Mehr Transparenz verspricht eine EU-Regelung ab Ende Mai 2022. Plattformen müssen dann informieren, ob und mit welchen Prüfmechanismen sie kontrollieren, dass Bewertungen von echten Käufern sind.

Aufpassen muss man bei einer Bewertung, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Denn auch Einzelpersonen wie Lehrer, Autofahrer oder Vermieter und Mieter werden beurteilt. Die Frage ist zunächst, ob sich jemand überhaupt beurteilen lassen muss. Außerdem können unbedachte, untergriffige oder übertriebene Bewertungen Abmahnschreiben von Rechtsanwälten und sogar Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

Kauf von gefälschten Bewertungen ist rechtswidrig

Die Arbeiterkammer betonte unter Berufung auf eine von ihr beauftragte Studie, dass Bewertungen oft falsch sind. Schätzungen zufolge ist jede dritte Bewertung im Internet gefälscht. Der Kauf von gefälschten Bewertungen sei zwar rechtswidrig, aber schwer nachzuweisen. Die verantwortlichen Agenturen hätten ihren Sitz oft außerhalb der EU. Gesponserte Produkte oder Dienstleistungen müssen Betreiber einer Bewertungsplattform als solche kennzeichnen.

Fake-Bewertungen erkennen

  • Auffallend viele Bewertungen? Ist ein Produkt erst kürzlich erhältlich und es erfreut sich bereits vieler (vornehmlich positiver) Bewertungen, ist davon auszugehen, dass hier tatsächlich fleißig eingekauft wurde. Nämlich bezahlte Fake-Kommentare.
  • Die Frage des Zeitpunkts. Ist ein Produkt erst ein paar Tage online erhältlich und gibt es bereits lange Rezensionen auf dem Bewertungsportal, sollte man skeptisch sein. Hier könnte der Verkäufer nachgeholfen haben.
  • Häufen sich ähnliche Bewertungen. Auch bei Fake-Kommentaren kann man Qualität kaufen. Jedoch auch hier lassen sich Muster erkennen. Ähnelt die Bewertung jener einer Werbung, tauchen Phrasen häufiger auch in anderen Beiträgen unter anderem Namen auf. Je mehr Superlative in einer Bewertung, umso wahrscheinlicher, dass sie nicht echt ist.
  • Fake-Name = Fake-Bewertung? Das ist schwierig zu sagen, aber in Kombination mit den anderen genannten Punkten, sind Synonyme und Nicknames wohl als Indiz für gefälschte Bewertungen zu sehen.
  • Alternativprodukt als Alternative? Wird unter einem Produkt mehrfach ein anderes der Konkurrenz über den Klee gelobt, gilt ebenfalls: Obacht!
  • Sehen Sie sich andere Rezensionen des Nutzers an.

Umgekehrt muss der Betreiber einer Plattform laut Arbeiterkammer eine negative Bewertung auf Wunsch eines Unternehmens nicht ohne Weiteres sofort löschen, sondern nur dann, wenn die Bewertung einen leicht erkennbaren rechtswidrigen - zum Beispiel beleidigenden oder tatsachenwidrigen - Inhalt hat. Nutzer schließen mit dem Plattformbetreiber bei der Registrierung einen Nutzungsvertrag ab. Gestützt auf dieses "virtuelle Hausrecht" kann der Plattformbetreiber auch von sich aus Bewertungen löschen, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Die Arbeiterkammer rät, bei Bewertungen immer sachlich zu bleiben und nichts dazu zu erfinden. Kunden würden immer wieder von Erfahrungen mit Bewertungsplattformen berichten: "Ich habe auf Google bewertet, der Inhaber hat mir darauf mit dem Anwalt gedroht."

Tipps für das Schreiben von Bewertungen

  • „Wow, sehr attraktiv": Lassen Sie sich durch hervorgehobene Texte für "Premium-Mitglieder" oder "empfohlene Produkte" nicht in die Irre führen. Bezahlte Inhalte, die prominent angezeigt werden, müssten als Werbung gekennzeichnet sein.

  • Sachlich bleiben: Bleiben Sie bei Bewertungen ehrlich, und schreiben Sie nicht aus der ersten Emotion heraus. Gerade bei Personen (etwa Ärzten und Professionisten) ist Vorsicht geboten, um nicht vorschnell deren Ehre und wirtschaftlichen Ruf zu diskreditieren.

  • Kühler Kopf bei Abmahnung: Erhalten Sie eine teure Abmahnung durch eine Rechtsanwaltskanzlei, klaren Kopf behalten. Sachliche Kritik ist erlaubt. Stellt sich aber Ihre Bewertung als rechtswidrig heraus, löschen Sie sie und geben eventuell eine Unterlassungserklärung ab, um eine Klage abzuwenden. Arbeiterkammer und Internet Ombudsmann helfen gerne.
  • Urteil über Sie: Sie sind selbst bewertet worden? Prüfen Sie, ob Ihre Daten vom Betreiber der Bewertungsplattform rechtmäßig verarbeitet werden. Möglicherweise können Sie einer Verarbeitung der eigenen Daten widersprechen.

(bagre/APA)

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