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Wien-Wahl im Herbst: Lasst sie alle wählen!

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Ein Drittel der Wiener darf bei der Bürgermeisterwahl am 15. Oktober 2020 nicht mitbestimmen. Das schadet uns allen.

Diese Woche tauchten sie auf, in den Stiegenhäusern in ganz Wien. Die Wahlkundmachungen. Am 11. Oktober wird in Wien der Gemeinderat gewählt, rund 1,4 Millionen Wienerinnen und Wiener sind wahlberechtigt. Sie sind österreichische Staatsbürger, am Wahltag 16 Jahre alt, und haben ihren Hauptwohnsitz zum Stichtag, dem 14. Juli 2020, in Wien. Wer die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes hat, scheint auch auf der Liste auf, darf allerdings nur auf Kommunalebene – in Wien die Bezirksvertretung – wählen. 230.000 Menschen betrifft das.

Und dann gibt es noch fast eine halbe Million Menschen, die vor dem 11. Oktober 2004 geboren sind, in Wien leben und gar nicht wählen dürfen. Was eint dieses Drittel der Wiener Bevölkerung? Das Fehlen einer österreichischen Staatsbürgerschaft.

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Diese Regelung sei schon vernünftig, argumentieren die einen. Das Wahlrecht ist ein mächtiges Instrument, das sollte nicht jeder erhalten, der nur vorübergehend im Land lebt. Es also an die Staatsbürgerschaft zu knüpfen, ergibt durchaus Sinn. Schließlich ist die Staatsbürgerschaft etwas, das man nicht nur durch den Zufall der Geburtslotterie erhält, sondern auch erlangen kann. Sie steht theoretisch allen Menschen offen, die gewisse Kriterien erfüllen: Sechs- bis zehnjähriger Aufenthalt, festes Einkommen, Unbescholtenheit, Deutschkenntnisse.

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