Auf der Suche nach einer Abkürzung kam eine Frau nachts zu Sturz. Die Klage scheiterte, weil ihr Verhalten zu ungewöhnlich war.
Wien. Wer anderen eine Grube gräbt, fällt entgegen des Sprichworts nicht immer selbst hinein. Was vor allem im Bereich eines Friedhofs von Vorteil ist. Aber auch, wenn jemand anderer hineinfällt, können sich daraus Probleme und Rechtsfragen ergeben. So geschehen in einem Fall, in dem eine Frau spätnachts in eine Grube stürzte und sich dabei verletzte. Aber kann sie deswegen auch Schadenersatz fordern?
Es war zwischen vier und fünf Uhr Früh, als die Frau an der Grünfläche mit der zwei Meter tiefen Grube vorbeikam. Es handelte sich um eine Containergrube, in der die Grünabfälle des daneben liegenden Friedhofs lagern. Leider landete auch die Frau in der Grube und sie erlitt dabei schwere Verletzungen. Nun klagte sie den Eigentümer des Grundstücks auf Schadenersatz.