Urheberrecht

Facebook-Gruppe nicht immer privat

(c) APA/AFP/LOIC VENANCE
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Wer Screenshots mit geschützten Fotos hochlädt, muss laut einem Urteil rechtliche Konsequenzen fürchten.

Wien. Nur, weil eine Facebook-Gruppe als geschlossene Gruppe ausgeschildert ist, ist sie noch lang nicht privat. Wenn sie aber als öffentlich zu qualifizieren ist, haben Leute, die fremde Fotos in die Gruppe stellen, rechtliche Konsequenzen zu fürchten. Das zeigt ein höchstrichterliches Urteil rund um den Pressesprecher eines Politikers. Aber wovon hängt es nun ab, ob eine Facebook-Gruppe noch als privat gilt?

Geklagt wurde ein Mann, der aus politischem Interesse Screenshots von Internetseiten macht. Die Bilder gibt er dann manchmal privat weiter oder er stellt sie in Facebook-Gruppen. Das missfiel dem FPÖ-Parlamentsklub, der vermutete, dass der Mann die Bilder überdies für eine FPÖ-kritische Homepage verwendet. Vor Gericht ging es nun um ein Foto eines FPÖ-Pressesprechers, das der Beklagte 2018 verwendet haben soll. Der blaue Parlamentsklub, der die Verwertungsrechte für das Bild innehat, wollte dem Mann die Veröffentlichung verbieten lassen. Überdies solle er 600 Euro Schadenersatz zahlen.

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