Verwaltungsgerichtshof sieht keine Grenze bei doppelter Regelstudiendauer.
Wien. In den eigentlich vorgesehenen acht Semestern ist es sich nicht ausgegangen, das Diplomstudium Medienkunst/Digitale Kunst eines Hörers der „Angewandten“ in Wien. Und zwar bei Weitem nicht: Es sollten mehr als acht Jahre werden. Fraglich war, ob der sozial Bedürftige Kunststudent so lang Anspruch auf Studienbeihilfe hat.
Im ersten Abschnitt (Regeldauer zwei Semester) hatte sich die Bezugsdauer wegen der Pflege eines Kindes auf vier Semester verlängert. Auch im zweiten gab es „anerkannte Studienverzögerungsgründe“: ein weiteres Kind, ein Semester Krankheit, vier Semester Tätigkeit als Studierendervertreter.
Vater und ÖH-Vertreter
Die Studienbeihilfenbehörde im Verein mit dem Bundesverwaltungsgericht billigten dem Studenten aber nur insgesamt 16 Semester Beihilfe zu. Denn diese sei „nach der Systematik der studienförderungsrechtlichen Bestimmungen“ mit der doppelten Regelstudiendauer begrenzt.