Der Wiener Anwalt Gabriel Lansky darf sich mit seiner Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner über einen Vertrag aus dem Jahr 2007 freuen, in dem ihm die ÖBB ein Honorar von 4,5 Millionen Euro zusichern.
Wien (red/ag). Die heimischen Bundesbahnen ÖBB durchstöbern derzeit ihre alten Beraterverträge. Millionen Euro wurden und werden für Berater und Anwälte ausgegeben. Nicht immer muss dafür zwingend eine Leistung erfolgen, schreibt das Nachrichtenmagazin „Profil“. So darf sich etwa der Wiener Anwalt Gabriel Lansky mit seiner Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner über einen Vertrag aus dem Jahr 2007 freuen, in dem ihm die ÖBB ein Honorar von 4,5 Millionen Euro zusichern. Verteilt auf zehn Jahre bis 2017 – und im Extremfall auch ohne Gegenleistung.
Der Anwalt wehrt sich gegen diese Darstellung. „Für jeden Cent Honorar“, den seine Kanzlei erhält, werde „selbstverständlich die entsprechende Leistung erbracht.“ Außerdem sei ein derartiger Rahmenvertrag mit einem garantierten Volumen „durchaus üblich“. Tatsächlich ist es nicht der erste lukrative Vertrag, den Lansky sich bei den ÖBB sichern konnte. Schon 2002 hatte die Bahn unter Generaldirektor Rüdiger vorm Walde mit dem SPÖ-nahen Anwalt einen Vertrag unterzeichnet, der vier Jahre später vom Rechnungshof als zu teuer kritisiert wurde. „Unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang“ sei „für die laufende rechtliche Beratung“ des Vorstands der ÖBB ein Honorar von 25.000 Euro im Monat vereinbart worden, berichtet das Magazin.
Um diesen Vertrag los zu werden, unterschrieb der spätere Bahnchef Martin Huber den jetzigen Rahmenvertrag, der den ÖBB im Vergleich zum ursprünglichen Vertrag um zehn Millionen Euro billiger kommen soll. Ein ÖBB-Sprecher nannte die Beraterverträge „Altlasten“. Der neue Bahn-Chef Christian Kern, seit Juni im Amt, habe eine „genaue Überprüfung“ aller Alt-Verträge angeordnet. Das Ergebnis werde „beizeiten“ veröffentlicht.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.08.2010)