Rechtsmittel zum Kampf gegen Windparks im Koralmgebiet hätten keine aufschiebende Wirkung, entschied der Verwaltungsgerichtshof.
Wien. Fledermäuse seien die am stärksten gefährdete Säugetiergruppe in der EU und Windkraftanlagen die häufigste menschengemachte Todesursache bei den fliegenden Säugern. Aus diesen Gründen – und weil Windkraft keinen nennenswerten Anteil am Energieverbrauch abdecken könnte – wollte sich ein Naturschutzarbeitskreis in Verfahren zur Bewilligung zweier Windparks im Koralmgebiet hineinreklamieren.