Graz

Feuerwehrauto braucht ein Parkticket

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Symbolbild.(c) www.BilderBox.com
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Grazer Bürgermeister setzt sich vor dem VwGH durch.

Wien. Es war ein Škoda Octavia Kombi, knallrot, „Feuerwehr“ auf der Motorhaube, Blaulichter neben dem Kühlergrill. Trotzdem wurde der Fahrer bestraft, als er das Auto 14 Minuten ohne Ticket in einer Grazer Kurzparkzone abgestellt hatte: für eine Dienstbesprechung der Kommandanten, wie er angab. Während das Landesverwaltungsgericht den 45-Euro-Strafbescheid aufhob, drang der Bürgermeister mit seiner Amtsrevision dagegen beim Verwaltungsgerichtshof durch (Ra 2020/16/0011).

Feuerwehrautos sind dann von Parkvorschriften befreit, wenn sie im Blaulicht-Einsatz oder nur als solche verwendbar sind (z. B. Löschfahrzeuge). Sonst aber brauchen sie eine eigene kraftfahrrechtliche Bewilligung. Einen solchen „Blaulichtbescheid“ hatte der bestrafte Kommandant aber nach eigenen Angaben nicht bekommen können. Der „Freispruch“ war damit unbegründet. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.09.2020)

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