Unterhalt

Vater kann Tochter nicht ins Internat zwingen

Auf dem Weg zu einer Sportlerkarriere kann eine Zusatzausbildung nur nutzen. Ins Internat muss man dafür aber nicht.
Auf dem Weg zu einer Sportlerkarriere kann eine Zusatzausbildung nur nutzen. Ins Internat muss man dafür aber nicht.Getty Images
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Eine Nachwuchssportlerin dürfte während einer Ausbildung gratis wohnen. Der Vater wollte daher kaum noch Alimente zahlen. Die 16-Jährige müsse aber nicht übersiedeln und könne bei ihrer Mutter bleiben, sagt das Höchstgericht.

Wien. Schon mit 16 Jahren ist die junge Frau eine Spitzensportlerin. Sie erhält Sponsorgeld und daneben auch eine Ausbildungsentschädigung. Deswegen wurde dem Vater eine Minderung der Alimente gewährt. Diese fiel ihm aber zu gering aus. Er forderte nämlich, dass seine aus der geschiedenen Ehe stammende Tochter in ein Internat übersiedelt, in dem sie gratis wohnen und essen kann. Aber muss die Jugendliche, die bei ihrer Mutter lebt, diese Möglichkeit auch nutzen?

226 Euro sollte der Vater, nachdem ihm der Unterhalt herabgesetzt wurde, noch an monatlichen Alimenten leisten. Er forderte, nur noch 50 Euro im Monat überweisen zu müssen. Schließlich solle sein Kind das Angebot nutzen, weitgehend kostenfrei zu leben.

Diese Möglichkeit hat die 16-Jährige, weil sie in einen Sportkader aufgenommen wurde. Neben Sport steht aber noch anderes auf dem Programm. So schloss die junge Frau eine Ausbildungsvereinbarung ab, laut der sie eine Lehre zum Konstrukteur beginnt. Die praktische Ausbildung der Jugendlichen wird demnach zu hundert Prozent gefördert.

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