Gastkommentar

Das aufgezwungene Warten auf den Tod scheint wenig menschenwürdig

OeFFENTLICHE VERHANDLUNG DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFES (VFGH) ZUM VERBOT DER STERBEHILFE: AKTION FUeR SELBSTBESTIMMTES STERBEN
OeFFENTLICHE VERHANDLUNG DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFES (VFGH) ZUM VERBOT DER STERBEHILFE: AKTION FUeR SELBSTBESTIMMTES STERBENAPA/HERBERT NEUBAUER
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Suizidprävention ist eine in unserer Gesellschaft notwendige Verpflichtung. Aber auch der eigene (freie) Wille muss angemessen gebildet werden können.

Das Thema der Sterbehilfe ist wieder verstärkt in der öffentlichen Diskussion angekommen. Vorweg gilt es festzuhalten, dass man hier bei den verschiedenen Meinungen keine richtigen und falschen benennen kann. Auch kann sich diese (persönliche) Meinung aufgrund der Lebenserfahrung um 180 Grad wenden. Die Straftatbestände des StGB, §§ 77 (Tötung auf Verlangen) und 78 (Mitwirkung am Selbstmord), stehen hier im Zentrum der Kritik.

Suizidprävention an sich ist eine in unserer Gesellschaft notwendige Verpflichtung, wobei eine strafrechtliche Zielverfolgung wie gegenwärtig kritisiert wird. Die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte und die derzeitige Rechtsprechung des EGMR erlauben klar die aktuelle Rechtslage in Österreich. In der Diskussionsrunde vom Sonntag ("Im Zentrum“, ORF) wurde auch über die moralische Zulässigkeit und vor einer immanenten Gefahr durch eine Liberalisierung gewarnt. Notabene, seit 1850 ist der Suizidversuch nicht mehr als Straftatbestand im österreichischen Strafrecht verankert.

Wenn also in besagter Runde ein Vergleich mit der Büchse der Pandora bemüht wird, dann wäre diese wohl schon im 19. Jahrhundert geöffnet worden. In den zumeist hitzigen und emotionalen Auseinandersetzungen zu diesem Thema wird oft vergessen, dass aufgrund der Zulässigkeit des Suizids die Frage lauten muss: „Wie kann dieser erfolgen und welche Hilfe darf dem zum Sterben Entschlossenen dabei geleistet werden?“.

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