Ohne Mutter geht nichts

Will die SPÖ eine vaterlose Gesellschaft?

Seit vielen Jahren kämpfen in Österreich Väter nach einer Scheidung oder in einer Lebensgemeinschaft um ihr Elternrecht: teilweise oder ganz die Obsorge über ihr Kind zu erhalten, wenn dies dem Kindeswohl besser gerecht wird, als ein alleiniges Sorgerecht der Mutter. Bis zum Jahre 2001 sah unser Recht das alleinige Sorgerecht der Mutter vor, der Vater war ausgeschlossen. Jede Veränderung wurde von den sozialdemokratischen Frauen wütend bekämpft.

Die Regierung Schüssel/Riess-Passer setzte im Jahre 2001 einen ersten Schritt– und wurde von den Linken heftig angefeindet: Seit 2001 können nach einer Scheidung die beiden Elternteile eine gemeinsame Obsorge vereinbaren. Selbst in einer bestehenden Lebensgemeinschaft gibt es nicht automatisch eine gemeinsame Obsorge. Es bedarf einer Vereinbarung – also gegen den Willen der Mutter geht nichts.

An dieser Rechtslage soll sich nach dem Willen der SPÖ auch weiterhin nichts ändern: Sowohl die Ministerin und Frauenchefin Gabriele Heinisch-Hosek als auch der Justizsprecher der SPÖ im Nationalrat schlossen jüngst erneut kategorisch jede Veränderung aus. Da nutzte auch der in allen Meinungsforschungen zutage tretende Volkswillen nichts: Mehr als 90Prozent wollen die Gleichberechtigung beider Elternteile beim Elternrecht.

Die Menschenrechtswidrigkeit der österreichischen Regelung ist für Juristen mit beiden Händen greifbar – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) lässt ganz rigoros keinerlei Geschlechterdiskriminierung zu; unlängst hat das deutsche Bundesverfassungsgericht geurteilt: Der Gesetzgeber greift dadurch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes ein, dass er den Vater generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließt, wenn die Mutter die Zustimmung verweigert – ohne gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit, ob der Vater aus Gründen des Kindeswohls an der Sorge zu beteiligen ist oder ihm gar die Sorge zur Gänze zu übertragen ist.

Auch der EGMR verurteilte genau diese Verletzung der Grundrechte der Väter.

Die österreichische Regelung ist von diesen Urteilen direkt betroffen. Auch das österreichische Gesetz verbietet den Gerichten nämlich, die Frage der Obsorge vom Kindeswohl abhängig zu machen und gibt der Mutter ein größeres Elternrecht als dem Vater. Ein Verfahren vor dem EGMR gegen Österreich läuft, das Gericht wird die österreichische Regelung als menschenrechtswidrig erklären. Wollen die sozialdemokratischen Rechtspolitiker nicht endlich die Väterdiskriminierung beenden?

Ist ihr Ziel eine vaterlose Gesellschaft, vor deren schwerwiegenden Folgen bereits 1963 der Soziologe Alexander Mitscherlich eindringlich warnte?

Univ.-Prof. Andreas Khol war Nationalratspräsident.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.08.2010)

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