Körperverletzung

Rangelei auf Badeinsel ist ein Sport

Symbolbild.
Symbolbild.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Schwer verletztes Opfer erhält keinen Schadenersatz.

Wien. Körperverletzungen sind im Allgemeinen rechtswidrig, doch es gibt Ausnahmen: wenn die verletzte Person einwilligt (und sich zum Beispiel tätowieren lässt), oder auch beim Sport, bei dem es bald einmal zu schmerzhaften Fouls kommen kann. Und wie ist das, wenn Jugendliche auf einer Badeinsel raufen und einer von ihnen dadurch verletzt wird?

So geschehen an einem Sommertag auf einem Badesee: Ein paar gleichaltrige Jugendliche fanden Spaß daran, freundschaftlich zu rangeln und einander ins Wasser zu stoßen. Einem von ihnen gelang es zwar nicht, einem Rempler standzuhalten, aber immerhin, seinen Kontrahenten mit von Bord zu ziehen. Unglücklicherweise fielen sie just an der Stelle ins Wasser, wo zugleich ein dritter Bursche auftauchte. Der wurde durch den Zusammenstoß schwer verletzt.

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