Um die Energiewende voranzutreiben, bedarf es einer klareren rechtlichen Strukturierung der Verfahren, einer Relevanzprüfung des Vorbringens und der Vermeidung von Beweiswiederholungen.
Wien. Das endgültige grüne Licht des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) über die 380-kV-Salzburgleitung zeigt, wie schwierig und langwierig die Genehmigung solcher Vorhaben in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist. Um die Dekarbonisierung der Energieerzeugung rechtzeitig zu sichern, muss über Stromleitungen deutlich schneller entschieden werden.
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Ende September 2012 hatte die Austrian Power Grid AG als Übertragungsnetzbetreiberin die Leitungsverbindung vom Umspannwerk Salzburg bis zum Netzknoten Kaprun bei der Salzburger Landesregierung zur UVP-Genehmigung eingereicht. Mehr als drei Jahre später (Dezember 2015) wurde die UVP-Genehmigung erlassen. Wiederum mehr als drei Jahre danach (Februar 2019) entschied das Bundesverwaltungsgericht. Erst die kürzlich ergangene VwGH-Entscheidung (Ro 2019/04/0021 u.a.; „Die Presse“ hat berichtet) sichert den im Herbst 2019 begonnenen Bau endgültig ab (davor ist auch der Verfassungsgerichtshof angerufen worden, der die Beschwerden mangels Erfolgsaussichten abgelehnt hat). Die Inbetriebnahme wird 2025 erfolgen, da aufgrund ökologischer Auflagen zahlreiche Bauzeitbeschränkungen einzuhalten sind.