Gastkommentar

Restrukturierung neu: Droht Dominoeffekt bei Unternehmenspleiten?

Wenn Restrukturierungen andere Unternehmen zu Vorleistungen zwingen, können diese zu den nächsten Fällen werden.
Wenn Restrukturierungen andere Unternehmen zu Vorleistungen zwingen, können diese zu den nächsten Fällen werden.(c) REUTERS (BENOIT TESSIER)
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Ein geplantes neues Restrukturierungsverfahren zur Vermeidung von Insolvenzen könnte zu negativen Folgen für Unternehmen führen, die noch nicht in Schieflage sind. Ein übertriebener Vertragsschutz wäre eine Falle.

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Wien. In Österreich wird bald ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt. Für Vertragspartner eines sanierungsbedürftigen Unternehmens könnte das eine böse Überraschung bringen. Diese versteckt sich in der EU-Richtlinie 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz, die bis 17. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. In Deutschland liegt bereits ein Gesetzesentwurf vor. Auch in Österreich wird eine vorzeitige Umsetzung angestrebt.

Die Restrukturierungsrichtlinie möchte bestandsfähigen Unternehmen und Unternehmern, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, Zugang zu einem präventiven Restrukturierungsrahmen geben. Dieser soll bei einer wahrscheinlichen Insolvenz Maßnahmen ermöglichen, die eine Insolvenz abwenden und den Fortbestand des Unternehmens sichern. Außerdem möchte die Richtlinie eine volle Entschuldung insolventer Unternehmer erleichtern und ihnen eine zweite Chance geben. Die Frist dafür darf künftig höchstens drei Jahre betragen.

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