Sozialrecht

Lehrerin verließ nicht dienstlich das Bett

Eine Lehrerin stürzte eine schmale Holzstiege hinunter (Symbolbild).
Eine Lehrerin stürzte eine schmale Holzstiege hinunter (Symbolbild).(c) imago/CHROMORANGE
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Unglück bei Ausflug war kein Arbeitsunfall.

Wien. Von der Frage, ob ein Geschehen als Arbeitsunfall anerkannt wird, hängen Sozialleistungen wie eine Versehrtenrente ab. Doch ein nächtliches Hüttenunglück im Rahmen eines Betriebsausflugs ist kein Arbeitsunfall, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nach der Klage einer Lehrerin klarmacht. Auch, wenn man dem Betriebsausflug samt Übernachtung schwer entkommen konnte.


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