Nationalrat

Hauptausschuss gibt grünes Licht für neue Verordnung

Die Infektionszahlen seien nach wie vor "extrem hoch" und die Lage in den Intensivstationen habe sich noch nicht entspannt, betont Gesundheitsminister Anschober. (Archivbild)
Die Infektionszahlen seien nach wie vor "extrem hoch" und die Lage in den Intensivstationen habe sich noch nicht entspannt, betont Gesundheitsminister Anschober. (Archivbild)APA/GEORG HOCHMUTH
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Mit der Verordnung werden die Ausgangsbeschränkungen ab Montag auf die Nacht beschränkt und eine Öffnung des Handels ermöglicht. Zur Gänze aufgehoben wird der Lockdown aber nicht.

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Freitag grünes Licht für die Verordnung gegeben, mit der der Lockdown ab Montag gelockert wird. Neben den Koalitionsparteien ÖVP und Grüne stimmte auch die SPÖ dem von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) vorgelegten Entwurf zu, teilte die Parlamentskorrespondenz mit. Die neue Verordnung gilt bis 23. Dezember, die Ausgangsbeschränkungen bis zum 16. Dezember.

Mit der Verordnung werden die Ausgangsbeschränkungen auf die Nacht beschränkt und eine Öffnung des Handels ermöglicht. Zur Gänze aufgehoben wird der Lockdown aber nicht, was Gesundheitsminister Anschober im Ausschuss damit begründete, dass die Infektionszahlen nach wie vor "extrem hoch" seien und sich die Lage in den Intensivstationen noch nicht entspannt habe. Die Zahl der Neuinfektionen war demnach zuletzt im Sinken, und zwar um rund 2000 Fälle in den letzten zehn Tagen, allerdings gab es aktuell immer noch 3815 Neuinfektionen. Zudem gab Anschober zu bedenken, dass Mitte Dezember in der Regel auch die Grippewelle beginne und im Jänner und Februar üblicher Weise 10 bis 15 Prozent der Intensivbetten mit Grippepatienten belegt seien. Deshalb müssten Lockerungen behutsam und mit Bedacht gesetzt werden, um erste Erfolge nicht zu gefährden.

Hofer in Sorge um Pflegeheimbewohner

FPÖ-Chef Norbert Hofer sorgte sich indes in einer Aussendung um die Pflegeheimbewohner und berief sich auf eine Passage im Verordnungstext: Dort stehe eigentlich, dass es zwar gut wäre, wenn Besucher einen negativen Coronatest vorweisen können. Wenn das nicht der Fall sei, sollten sie eine FFP2-Maske tragen - aber wenn diese nicht vorhanden sind, dann genüge auch ein normaler eng anliegender Mund-Nasen-Schutz. "Wenn diese Verordnung so in Kraft tritt, dann wäre der Schutz von Bewohnern und Mitarbeitern von Altenwohn- und Pflegeheimen nach wie vor nicht gegeben", kritisierte Hofer.

(APA)

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