Gastbeitrag

Von virtueller Währung zu digitalen Vermögenswerten

Die digitale Währung Bitcoin braucht physisch primär große Rechenleistung.
Die digitale Währung Bitcoin braucht physisch primär große Rechenleistung.APA/AFP/LARS HAGBERG
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Die EU will sich mit eigenen Regelungen über Krypto-Assets als weltweit relevantes Zentrum der neuen Technologie etablieren.

Wien. Als die EU-Kommission 2016 den Vorschlag machte, virtuelle Währungen einem Regelungsregime zu unterstellen, hatte sie vor allem Bitcoin vor Augen. Bitcoin ist im Kern lediglich ein digitaler Vermögensgegenstand, der einer Person eindeutig zugeordnet werden kann und nur von dieser Person übertragbar ist. Das Besondere? Das System kommt ohne zentrale Stelle aus, niemand kontrolliert es. Mit Bitcoin war es deshalb erstmals möglich, enorme Vermögenswerte in wenigen Minuten und ohne Kontrolle weltweit zu verschieben.

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Diese ureigene Funktion von Bitcoin birgt freilich das Risiko, für Geldwäsche missbraucht zu werden. Andere Einsatzzwecke der Blockchain-Technologie, auf der auch Bitcoin beruht, waren 2016 noch kaum absehbar. So verwundert es wenig, dass sich der erste Regelungsvorschlag der Kommission darauf beschränkte, Bitcoin und andere virtuelle Währungen der 5. EU Geldwäscherichtlinie zu unterstellen. Am 10. Jänner 2020 trat die Umsetzung dieser neuen Regeln in Österreich in Kraft.

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