Coronahilfe

Niedriger Gastro-Steuersatz bis 2021

Die Gastronomie (im Bild der Naschmarkt in Wien) bleibt bis Jänner geschlossen. Für sie gilt künftig ein geringerer Steuersatz.
Die Gastronomie (im Bild der Naschmarkt in Wien) bleibt bis Jänner geschlossen. Für sie gilt künftig ein geringerer Steuersatz.Joe Klamar
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Der Nationalrat hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das unter anderem Steuerstundungen neu regelt. Zudem übernimmt der Staat künftig Haftungen bei Reisebuchungen.

Wien. Der große Kehraus des Nationalrats bei den letzten Plenarsitzungen des Jahres am Donnerstag und Freitag bringt auch ein umfassendes Steuerpaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise. Bisher hat der Bund dafür etwa 29 Milliarden Euro für Stundungen, Garantien und Direktzahlungen aufgewandt.

Klar geregelt ist ab 1. Jänner 2021, dass es Förderungen nur für Unternehmen gibt, die sich „steuerlich wohlverhalten“. Das heißt unter anderem, sie dürfen keine Niederlassung in einer Steueroase haben und nicht wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden sein. Das gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung. Haben sie dennoch Hilfen erhalten, müssen sie diese mit Zinsen zurückzahlen. Die Opposition kritisierte in der Debatte, dass die Rückzahlung nur für Hilfen gilt, die ab Jänner 2021 ausbezahlt werden, und nicht rückwirkend gelte.

Geringer Steuersatz

Die Senkung der Umsatzsteuer von 20 auf fünf Prozent für die Gastronomie, die Hotellerie und Kulturbetriebe, die seit Juli gilt, endet nicht mit 31. Dezember, sondern wird bis Ende 2021 verlängert. Von der Senkung sollen die Unternehmen profitieren, eine Weitergabe der Steuersenkung an die Konsumenten ist nicht das primäre Ziel. Neu ist ein dauerhaft geringerer Steuersatz von zehn Prozent für bestimmte Reparaturen, etwa von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren oder Kleidung.

Steuerstundungen

6,5 Milliarden Euro hat der Bund bisher an Steuerstundungen gewährt. Generell werden Abgaben weiterhin bis Ende März 2021 gestundet, bis dahin gilt auch der Entfall von Vorschreibungen von Anspruchszinsen. Dann greift ein Ratenzahlungskonzept, das neu geregelt wird. Bisher gab es dafür eine Gesamtdauer von maximal zwölf Monaten mit 4,5 Prozent über dem Basiszinssatz. Die Dauer wird nun auf 36 Monate verlängert, der Zinssatz auf zwei Prozent über dem Basiszinssatz reduziert.

In einer ersten Phase sollen die Rückstände bis Ende Juni 2022 beglichen werden (beginnend ab Ende März 2021). Ist die Rückzahlung des gesamten ausstehenden Betrags bis Juni 2022 nicht möglich, aber es wurden mindestens 40 Prozent davon beglichen, wird die Frist für die Rückzahlung bis Ende März 2024 verlängert. In beiden Phasen ist eine einmalige Neuverteilung der Raten möglich.

Mit zwei weiteren Gesetzesänderungen wird der Haftungsrahmen für die Covid-19-Überbrückungsgarantien durch die AWS bzw. die Tourismusbank ÖHT über das Jahr hinaus bis Ende Juni 2021 verlängert.

Pendlerpauschale

Verlängert werden auch die Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis Ende März 2021. Bis dahin besteht auch bei Tele- oder Kurzarbeit beispielsweise weiter Anspruch auf das Pendlerpauschale sowie steuerlich begünstigte Überstunden oder Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen.

Beschlossen wurde auch eine Steuerfreistellung für Mitarbeiter-Gutscheine zu Weihnachten (bis 365 Euro pro Mitarbeiter).

Haftungen bei Reisen

Es ist ein in der Coronakrise nicht unwahrscheinlicher Fall: Jemand bucht eine Reise, aber dann geht der Reiseveranstalter pleite. Bisher gab es für solche Fälle eine Versicherungslösung, die aber am Jahresende ausläuft. Bei der Verlängerung bremst die Branche aus nachvollziehbaren Gründen.

Nun springt der Staat zur Absicherung von Kundengeldern ein. Im Fall einer Insolvenz eines österreichischen Reiseveranstalters übernimmt die Republik die Entschädigung der Kunden – mit einem Haftungsrahmen von 300 Millionen Euro. Das Insolvenzabsicherungspaket für Pauschalreisen soll aber nur eine vorübergehende Lösung sein.

Transparenz bei Hilfen

Die Regierung gibt dem Parlament künftig mehr Einblicke bei den gewährten Hilfen. Mit dem Covid-19-Transparenzgesetz wird die Berichterstattung an die zuständigen Ausschüsse des Nationalrats geregelt, zudem werden ab Jänner kommenden Jahres Angaben zum Gemeindehilfspaket öffentlich einsehbar.

Weitere Änderungen

Der Nationalrat hat die Investitionsprämie auf drei Milliarden Euro aufgestockt. Grund ist, dass die bisher zur Verfügung gestellten Mittel von zwei Milliarden Euro bereits ausgeschöpft waren. Die Förderhöhe beträgt generell sieben Prozent, nur bei Digitalisierungs- oder Ökologisierungsmaßnahmen 14 Prozent.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Neuwagenkauf anfällt und deren Höhe sich nach dem Verbrauch richtet, wird ab Juli 2021 neu geregelt (mehr dazu in „Fahren“ in der kommenden „Presse am Sonntag“).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.12.2020)

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