Parteifinanzen

Ein Fünftel der Parteispenden von 2020 sind unzulässig

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker muss nun entscheiden, welchen Organisationen die unrechtmäßigen Spenden zukommen sollen.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker muss nun entscheiden, welchen Organisationen die unrechtmäßigen Spenden zukommen sollen.APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Parteien hätte heuer je 761.000 Euro erhalten dürfen. Unzulässiges Geld fand der Rechnungshof vor allem bei der SPÖ - das wird nun gespendet.

Die Parteien haben ihre Spendengrenze heuer nicht ausgeschöpft. Den vom Rechnungshof veröffentlichten Zahlen zufolge haben SPÖ, Grüne und Neos bisher 129.410,28 Euro erhalten. Möglich wären 761.000 Euro je Partei. ÖVP und FPÖ haben keine größeren Zuwendungen gemeldet. Bei einem Fünftel der Einnahmen handelt es sich allerdings um unzulässige Spenden, vor allem an die SPÖ. Diese 25.158,78 Euro muss der Rechnungshof nun sozialen oder wissenschaftlichen Zwecken spenden und sucht dafür Vorschläge.

Im Vorjahr hat der Rechnungshof 10.000 Euro aus unzulässigen Spenden an insgesamt fünf Organisationen weitergeleitet. Dass es heuer mehr sind, liegt vor allem an der SPÖ. Weil zwei ihrer Zuwendungen das gesetzlich zulässige Limit pro Einzelspender (2020 waren das 7612,50 Euro) überstiegen haben, musste sie 24.908,78 Euro an den Rechnungshof abführen. Der Rest stammt von der FPÖ, deren "Seniorenring" unzulässigerweise 250 Euro vom Landtagsklub der Kärntner Freiheitlichen erhalten hatte.

"Mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken"

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker muss nun entscheiden, welchen Organisationen die unrechtmäßigen Spenden zukommen sollen. Laut Parteiengesetz fließen unzulässige Parteispenden nämlich nicht zurück, sondern werden "mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken" gespendet. Vorschläge können bis 10. Jänner via E-Mail (buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at) und Facebook an den Rechnungshof gerichtet werden.

Konkret hatte die SPÖ im Wahlkampf 2019 Plakate, Flyer und Postkarten der "GewerkschafterInnen in der SPÖ" verwendet. Das Bundesverwaltungsgericht wertete das als nicht deklarierte Parteispende. Einer Strafe ist die SPÖ aus formalen Gründen zwar entgangen. Allerdings musste sie den Gegenwert der Wahlkampfmaterialien (30.021,28 Euro) als Spende nachmelden. Weil damit die für Einzelspenden zulässige Höchstgrenze überschritten wurde, war der überzählige Betrag an den Rechnungshof abzuführen.

Ebenfalls an den Rechnungshof überweisen musste die SPÖ einen Teil der Spendeneinnahmen der Ottakringer Bezirkspartei. Sie hat vom langjährigen SPÖ-Unterstützer, dem früheren ORF-Generalintendanten Gerhard Zeiler zwei Mal 5.000 Euro erhalten. Auch dies ist in Summe mehr als für Einzelspender zulässig.

Insgesamt hat die SPÖ damit Spenden von 72.910 Euro offengelegt, die Grünen 35.000 und die Neos 21.500 Euro. ÖVP und FPÖ haben keine Zuwendungen über 2.538 Euro gemeldet. Niedrigere Beträge müssen mit dem jährlichen Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden. Je Partei sind heuer maximal Spenden von 761.250 Euro zulässig.

Link

>>> Rechnungshofbericht: Die Parteispenden 2020 

(APA)

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