Der Oberste Gerichtshof billigt die „Fristlose“ für eine Mitarbeiterin, die bei einem Ausflug nicht aufpasste und dann ein Kind nach einem kleinen Malheur nicht reinigte.
Wien. „Mach du das.“ So sprach eine Kindergärtnerin, als sie endlich doch realisiert hatte, dass etwas zu tun war. Bloß selbst wollte sie es nicht machen, denn es war etwas Unangenehmes. Noch unangenehmer aber ist die Konsequenz, welche die Frau daraus und aus einem weiteren Vorfall bei der Kinderbetreuung zu verspüren hat. Ob zu Recht, hatte nun der Oberste Gerichtshof zu prüfen.