Corona-Freitest

Eintritt nur mit Test: Was droht Schummlern?

Wer nicht zum Massentest kommt, soll ab dem 18. Jänner schlechter behandelt werden als andere.
Wer nicht zum Massentest kommt, soll ab dem 18. Jänner schlechter behandelt werden als andere.(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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Wer sich selbst ein Coronazeugnis bastelt, ist strafbar.

Wien. Wer nicht zum Massentest kommt, soll ab dem 18. Jänner schlechter behandelt werden als andere. Und weder in wiedereröffnete Theater noch in Lokale oder Kleiderläden gehen dürfen. Das sieht ein Plan der Regierung vor. Während sie an der juristischen Ausfertigung feilt, wird in manch Internetforen schon darüber nachgedacht, wie man die Regeln umgehen könnte. Aber was wären die möglichen Folgen, wenn man sich selbst einen Corona-Freitest bastelte? Oder wenn man mit dem Attest seines besten Freundes ins Theater ginge?

Das Selbstbasteln ist eine schlechte Idee, denn dann droht statt des Zuhausesitzens gleich ein Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen. Legt man selbst Hand an, würde das Delikt der Urkundenfälschung (§ 223, 224 StGB) greifen, erklärt Strafrechtsprofessor Hubert Hinterhofer von der Universität Salzburg. Nimmt man den Computer zu Hilfe, käme das Delikt der Datenfälschung (§225a StGB) infrage.

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