Betriebspensionen

Pensionisten der Casinos Austria gehen vor Gericht

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GluecksspielDie Presse/Fabry
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Die von den Casinos Austria vorgenommene Kürzung der Zusatzversorgung um 30 Prozent wird im kommenden Jahr vor dem Arbeitsgericht entschieden.

Im April flatterte Hunderten Pensionisten der Casinos Austria (Casag) ein Brief mit unerfreulichem Inhalt ins Haus: Ihre Betriebspension werde um 30 Prozent gekürzt, schrieb der ehemalige Arbeitgeber. Der Glücksspielkonzern begründete diesen Schritt, der ab Juli umgesetzt wurde, mit der schwierigen Situation der Kapitalmärkte, der Nullzinspolitik, der höheren Lebenserwartung – und der Coronakrise, die den Konzern ordentlich beutle. Schließlich werden die Zusatzpensionen auch durch Trinkgelder finanziert, und die entfielen wegen der Schließung der Spielcasinos.

Das wollen die Betroffenen nicht so hinnehmen, geht es doch schließlich um insgesamt Hunderttausende Euro. Nun ist es fix: Der Streit wird vor dem Arbeitsgericht entschieden. Nachdem die Casag eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hat, hat Arbeitsrecht-Spezialist Roland Gerlach, der rund 200 Pensionisten vertritt, zwei Musterklagen eingebracht. Egal wie das Verfahren, das am 16. Februar 2021 mit der ersten Tagsatzung beginnt, ausgeht: „Das Urteil ist richtungsweisend für alle Betriebspensionen in Österreich, denn andere Unternehmen stehen vor einer ähnlichen Situation“, sagt Gerlach zur „Presse“. Derzeit haben rund 950.000 Menschen in Österreich ein Anrecht auf eine Betriebspension (die sogenannte zweite Säule der Altersversorgung, neben der staatlichen und der privaten Vorsorge).

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