Gastbeitrag

Impfverweigerung als Grund zur Kündigung?

Residents of an elderly home are vaccinated against COVID-19 in Rome
Residents of an elderly home are vaccinated against COVID-19 in RomeReuters/Guglielmo Mangiapane
  • Drucken

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht zu einer Impfung gegen Covid-19 zwingen. Auf Dauer mit aufwendigen und unpraktikablen Schutzmaßnahmen leben müssen sie aber auch nicht.

Wien. Eine Impfpflicht ist im Beschäftigungskontext keine Neuheit, vor allem im Gesundheitssektor ist sie selbstverständlich. Die Einführung einer generellen Pflicht für Mitarbeiter zu einer Corona-Impfung ist aber unwahrscheinlich – so wurde trotz der globalen Pandemie historischen Ausmaßes eine Ausweitung auf andere Wirtschaftsbereiche, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, noch nicht einmal diskutiert. Abseits einer Impfpflicht knüpfen an den Impfstatus der Mitarbeiter allerdings sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer weitreichende arbeitsrechtliche Konsequenzen.

So suchen immer mehr Arbeitgeber nach Wegen, um ihre Mitarbeiter zu einer Impfung zu bewegen. Natürlich ist klar: Arbeitgeber können weder im Alleingang noch mit Zustimmung des Betriebsrats eine Impfpflicht anordnen. Eine solche kann ausschließlich der Gesetzgeber unter sorgfältiger Abwägung der betroffenen Grundrechte und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einführen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.