Gastbeitrag

20 Jahre Washingtoner Abkommen – Eine Bilanz

Ein historischer Augenblick: US-Chefverhandler Stuart Eizenstat und die Vertreter der Conference on Jewish Material Claims, Israel Singer und Gideon Taylor, (von links nach rechts) bei der Unterzeichnung des Joint Statement am 17. Jänner 2001 in Washington.
Ein historischer Augenblick: US-Chefverhandler Stuart Eizenstat und die Vertreter der Conference on Jewish Material Claims, Israel Singer und Gideon Taylor, (von links nach rechts) bei der Unterzeichnung des Joint Statement am 17. Jänner 2001 in Washington. US Department of State
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Jubiläum: Die Generalsekretärin des Nationalfonds der Republik Österreich über einen Meilenstein im Umgang Österreichs mit der NS-Vergangenheit.

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Der 17. Jänner 2001 markiert einen Meilenstein im Umgang Österreichs mit seiner NS-Vergangenheit: Vor genau 20 Jahren unterzeichneten in Washington, D.C. Vertreterinnen und Vertreter der Republik Österreich, der Vereinigten Staaten von Amerika und von NS-Opferorganisationen eine gemeinsame Erklärung, das „Joint Statement“. Es war die Grundlage für ein Abkommen zwischen Österreich und den USA zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus.

Das Abkommen enthielt in seinem Anhang in zehn Punkten ganz konkrete Maßnahmen für NS-Opfer und deren Nachkommen. Jeder einzelne war ein großer Schritt, vielfach mit Bedeutung bis in die Gegenwart:

Punkt 1. Die Entschädigung an NS-Überlebende für entzogene Mietrechte, Hausrat und persönliche Wertgegenstände erfolgte ab 2001 durch den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Rund 20.000 Überlebende bzw. deren Erbinnen und Erben erhielten pauschale Entschädigungen von jeweils 8630 Euro – in Summe rund 175 Millionen Euro.

Punkt 2. Ebenfalls 2001 wurde der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus zur umfassenden Lösung offener Fragen der Entschädigung von NS-Opfern eingerichtet. Die Anträge auf Vermögensentschädigung wurden durch ein unabhängiges Antragskomitee entschieden, prominent besetzt durch Sir Franklin Berman (Vorsitz), von amerikanischer Seite durch G. Jonathan Greenwald und von österreichischer Seite durch Dr. Kurt Hofmann, der im vergangenen Jahr verstorben ist. Bis Fristende im Mai 2003 langten über 20.700 Anträge ein. Etwa 25.000 Begünstigte (AntragstellerInnen, ErbInnen, MiterbInnen) haben eine Zahlung aus dem Entschädigungsfonds erhalten – in Summe rund 215 Millionen US-Dollar.

Punkt 3. Beim Entschädigungsfonds wurde die unabhängige Schiedsinstanz für Naturalrestitution eingerichtet. Ihr Vorsitzender ist Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher; von amerikanischer Seite wurde Univ.-Prof. Dr. August Reinisch nominiert, von österreichischer Seite der ehemalige Botschafter Dr. Erich Kussbach. Dieses Gremium konnte die Rückstellung von in der NS-Zeit entzogenen Liegenschaften und Superädifikaten bzw. von beweglichem Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen im öffentlichen Eigentum empfehlen. Die Schiedsinstanz hat über alle eingelangten 2307 Anträge abgesprochen und zu diesen 1582 Entscheidungen erlassen. Der Gesamtwert der zur Rückstellung empfohlenen Vermögenswerte beläuft sich auf geschätzte 48 Millionen Euro. Heuer wird die Schiedsinstanz ihren Schlussbericht als Buch veröffentlichen.

Mit dem Abschluss der Arbeiten von Antragskomitee und Schiedsinstanz für Naturalrestitution wird eines der größten Projekte der Zweiten Republik zur Restitution und Entschädigung nationalsozialistischen Vermögensentzuges vollendet.

Punkt 4. Das Abkommen sah zusätzliche Sozialleistungen für überlebende NS-Opfer im Bereich der Opferfürsorge, des Pflegegeldes und der Pensionsversicherung vor. In Umsetzung dieser Vereinbarungen wurden das Opferfürsorgegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert – wichtige Maßnahmen mit nicht zu unterschätzenden Wirkungen für viele Überlebende des Nationalsozialismus aus Österreich weltweit.

Punkt 5. Die Restitution von Kunstgegenständen auf Grundlage des Kunstrückgabegesetzes von 1998 sollte „in beschleunigtem Maße“ fortgesetzt werden – dem wurde nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länderebene Rechnung getragen; 2009 wurde zudem der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert, um mehr Kulturgüter sowie auch Entziehungen ab 1933 im gesamten Herrschaftsgebiet des Deutschen Reiches zu erfassen. Die Restitution von mehreren tausend Objekten wurde so bislang ermöglicht, auch unterstützt durch die etwa 9000 Objekte umfassende Kunst-Datenbank des Nationalfonds. Der Nationalfonds unterstützt die Suche nach Erbinnen und Erben, Erlöse aus dem Verkauf „erbloser“ Objekte kommen NS-Opfern zugute.

Punkt 6. Die Rückgabe und Renovierung des ehemaligen Geländes des jüdischen Sportvereins Hakoah: Als Ersatz für das 1938 vom NS-Regime beschlagnahmte Areal wurde dem wiedergegründeten Verein 2004 ein 19.500 Quadratmeter großes Grundstück nahe dem Ernst-Happel-Stadion im Wiener Prater übergeben; die Stadt Wien und der Bund stellten je vier Millionen US-Dollar für den Umbau zur Verfügung. Die feierliche Eröffnung des Sportzentrums fand im März 2008 statt.

Punkt 7. Der Bund stellte dem Österreichischen Staatsarchiv zusätzliche Mittel zur Verfügung, um einen besseren Zugang zu den Akten zu ermöglichen und Anfragen betreffend Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten schnell und unbürokratisch zu erledigen. Geschätzte 90.000 Akten wurden in der Folge bereitgestellt, was auch die Arbeit des Entschädigungsfonds massiv unterstützte.

Punkt 8. Die Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich: Ab 2001 wurden die jüdischen Friedhöfe in Österreich systematisch erfasst und auf ihre Denkmalwürdigkeit untersucht. 2010 wurde der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich eingerichtet, seine Verwaltung dem Nationalfonds übertragen. Bis Ende 2020 wurden auf Grundlage der Empfehlungen eines Beirats rund 50 Sanierungsprojekte auf 13 jüdischen Friedhöfen im ganzen Bundesgebiet mit insgesamt rund 7,3 Millionen Euro unterstützt.

Punkt 9. Subventionen für das jährliche Holocaust-Bildungsprogramm des Salzburg-Seminars: Das „Salzburg Global Seminar“ der „Holocaust Education and Genocide Prevention Initiative“ ist ein langfristiges Projekt, entwickelt in Zusammenarbeit mit dem United States Holocaust Memorial Museum und dem österreichischen Außenministerium zur Untersuchung der Verbindungen zwischen „Holocaust Education“ und „Genocide Prevention“. Auf diesem Gebiet ist Österreich zudem auf internationaler Ebene in der International Holocaust Remembrance Association aktiv.

Punkt 10. Dieser Punkt regelte schließlich die Voraussetzungen für die Rechtssicherheit Österreichs gegenüber Ansprüchen, „die sich aus oder im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus oder dem Zweiten Weltkrieg ergeben und die gegen Österreich und/oder österreichische Unternehmen erhoben worden sind oder möglicherweise erhoben werden können.“ Dieser „Rechtsfrieden“ wurde 2005 nach Abweisung anhängiger Sammelklagen erreicht.

20 Jahre nach Abschluss des Washingtoner Abkommens sind die vereinbarten Maßnahmen zugunsten von NS-Opfern im Wesentlichen umgesetzt. Die Förderung und Verbreitung von Wissen um den Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer sowie die Wahrung des Andenkens an die Opfer bleiben als Aufgaben für die Zukunft bestehen. Sie werden vom Nationalfonds weiter wahrgenommen.

Mit den Verhandlungen in Washington verbinde ich auch eine besondere persönliche Erinnerung:

Damals, am Rande der Verhandlungen, habe ich mit dem Sonderbotschafter für Restitutionsfragen, dem leider viel zu früh verstorbenen Ernst Sucharipa, viel über grundlegende Fragen nachgedacht: Kann man überhaupt etwas wieder gutmachen, wann hat man „genug“ getan? Was ist der Sinn von Erinnern und Geschichtsaufarbeitung, von materiellen Entschädigungen? Was bringt die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit – für die Opfer und ihre Familien, für Österreich?

Diese Fragen, die mich und mein Team seither immer begleitet haben, werden wohl nie vollständig zu beantworten sein. Dennoch, aus meiner Erfahrung der vergangenen 20 Jahre würde ich für mich den Schluss ziehen: Es war die Anstrengung wert – wenn auch nichts wieder gutgemacht werden kann, so haben durch das Washingtoner Abkommen letztlich alle Beteiligten gewonnen.

Hinweis

Aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums des Washingtoner Abkommens wird der Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds präsentiert. Auf 562 Seiten dokumentiert das Buch nicht nur die Arbeit des Antragskomitees, sondern auch die Dimension des nationalsozialistischen Vermögensentzugs und die Restitutions- und Entschädigungsmaßnahmen der Zweiten Republik. Die Veranstaltung ist am 19.1.2021 ab 17:30 Uhr via Zoom für alle Interessierten frei zugänglich.

Die Autorin

Hannah Lessing (*1963) ist Generalsekretärin des Nationalfonds der Republik Österreich und des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus. Sie war Mitglied der österreichischen Delegation unter Botschafter Sucharipa zum Entschädigungsabkommen von Washington im Jänner 2001.

Faksimile der ersten Seite des „Joint Statements“
Faksimile der ersten Seite des „Joint Statements“Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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