Corona-Verordnung

Schweden bevölkern Zweitwohnsitze in Bad Gastein

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Bereits vor Weihnachten seien viele Saisonarbeiter aus Schweden „vollkommen legal" nach Bad Gastein gekommen, so der Bürgermeister. Auch in anderen Orten habe es Kontrollen gegeben.

Illegale Skiurlauber sollen sich nicht nur in St. Anton in Tirol aufhalten, sondern auch in Bad Gastein im Land Salzburg. Täglich gebe es vier Anmeldungen für Zweitwohnsitze von ausländischen Staatsbürgern, die vor allem aus Schweden kommen. Der Ortschef von Bad Gastein geht zwar davon aus, dass die Anmeldungen legal waren. Allerdings wisse man nicht, ob die Corona-Einreiseregelungen eingehalten wurden.

Zuletzt hatten Medienberichte für Aufregung gesorgt, wonach in St. Anton offenbar Dutzende Skandinavier und Briten mit Einreisen aus "beruflichen Zwecken" und der Anmeldung eines Wohnsitzes das Beherbergungsverbot umgangen haben. Einem Bericht des „Kurier" zufolge machte man seit Ende des Vorjahres ähnliche Beobachtungen in Bad Gastein im Salzburger Pongau. "Mich haben rund um Weihnachten zum ersten Mal Leute darauf aufmerksam gemacht, wie es denn sein kann, dass lauter Urlauber durch die Gegend rennen, wenn es laut Verordnung verboten ist", wird der Bürgermeister von Bad Gastein, Gerhard Steinbauer, zitiert. Vor allem Schweden, die in Bad Gastein seit Jahren den Großteil der Gäste stellen, sollen trotz Corona-Beschränkungen in dem Kurort weilen.

Zehn Tage Quarantäne, dann freitesten

Die APA konnte den Bürgermeister am Mittwochabend für eine Stellungnahme erreichen. Bereits vor Weihnachten, zu Beginn der Wintersaison, seien viele Saisonarbeiter aus Schweden "vollkommen legal" nach Bad Gastein gekommen. Sie hätten damit gerechnet, dass die Betriebe bald aufsperren könnten und würden jetzt darauf warten, erklärte Steinbauer. Es gebe das Melderecht, und jeder, der auf die Gemeinde kommt und sich anmelden will, könne sich auch anmelden. "Wir haben viele Zweitwohnsitze in Bad Gastein, das ist legal."

Allerdings habe dann die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie für alle, die über die Grenze nach Österreich kommen, Einreisebeschränkungen verordnet - zehn Tage Quarantäne, wobei man sich nach fünf Tagen mittels PCR-Test freitesten könne. Diese Einreiseregelung sei in der Praxis aber nicht umsetzbar, weil die Einreisenden an der Grenze nicht kontrolliert würden, kritisierte der Bürgermeister.

Wie könne die Gesundheitsbehörde der zuständigen Bezirkshauptmannschaft überprüfen, ob die eingereisten Leute die Quarantänebestimmungen einhalten oder nicht, wenn die Behörde gar nicht wisse, wer aller eingereist ist, gab Steinbauer zu bedenken. Die Vermutung liege nahe, dass viele, die eingereist sind, sich bei der Behörde wegen der Quarantänebestimmungen nicht gemeldet haben.

„Es geht mir um die Frage, hat man sich an die Covid-Einreisebestimmungen gehalten?" Wenn jetzt jemand zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes auf die Gemeinde kommt, werde das seit 30. Dezember 2020 der Bezirksverwaltungsbehörde mitgeteilt, ob alles legal ist und die Quarantänebestimmungen eingehalten werden.

Drei Anzeigen nach Kontrollen

Laut „Kurier" gab es von 30. Dezember bis einschließlich 26. Jänner in Bad Gastein 65 Anmeldungen von Zweitwohnsitzen von ausländischen Staatsbürgern. Umgerechnet auf Amtstage ergebe dies fast vier ausländische Neuanmeldungen täglich. Der Ort verzeichne rund 4.000 gemeldete Bürger und 2.000 Zweitwohnsitze. Eingerechnet seien aber noch gar nicht all jene Skilehrer, Personal oder einfach Urlauber, die sich bereits vor den Weihnachtsfeiertagen in der Pongauer Gemeinde niedergelassen haben.

Der Bezirkshauptmann, der für Bad Gastein zuständigen BH St. Johann im Pongau, Harald Wimmer, sagte dazu: "Ja, es hat in dieser Causa Überprüfungen gegeben. Aber nicht nur in Bad Gastein, sondern auch in anderen Orten." Neben Bad Gastein habe es auch in Obertauern, Mühlbach, Pfarrwerfen, Wagrain und Dorfgastein Kontrollen bei zwölf Objekten gegeben. In drei Fällen sei eine Anzeige ergangen. „Wir sind mit unseren Kapazitäten langsam am Ende", erklärte Wimmer. Neben genannter Kontrollen sei die BH für alle Covid-Bescheide, Tests, Überprüfungen von Demos, Entschädigungen oder das Contact-Tracing und noch viele andere Bereiche verantwortlich.

Auch in der Steiermark hat es Anfragen von Gästen für Wohnungen gegeben. Schladmings Bürgermeister, Hermann Trinker, erklärte gegenüber der Zeitung: „Natürlich hat es auch bei uns Anfragen von Gästen über das Mieten von Appartements gegeben. Und ja, es gibt viele private Vermieter und wir sind kein Überwachungsstaat, aber wir haben das von Anfang an abgeblockt." Man sei sich bewusst, welchen Ruf die Region zu verlieren habe. „Wir haben die Ohren aufgestellt wie ein Elefant und bewusst Druck aufgebaut, damit nichts passiert."

Bei verdächtigen Wahrnehmungen sei sofort die Polizei verständigt und zu den betroffenen Adressen geschickt worden. Aber es gebe natürlich auch Autos mit ausländischen Kennzeichen, die nach wie vor im Ort herumfahren würden. "Wir haben Zweitwohnsitze, aber die Massen sind das nicht", erklärte Trinker. Personen, die sich aufgrund eines "beruflichen Aufenthalts" in Schladming befinden, könne er an einer Hand abzählen.

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