Ab morgen müssen Banken, Versicherungen und Vermögensberater Risken nicht nachhaltiger Finanzprodukte ausweisen. Doch es sind noch keine Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.
Die Europäische Union hat sich in der Klima- und Umweltpolitik einiges vorgenommen. Bis 2030 sollen die klimaschädlichen CO2-Emissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Um das zu erreichen, hat die EU-Kommission mindestens 37 Prozent des 750 Mrd. Euro umfassenden Wiederaufbaufonds für Investitionen in den Klimaschutz vorgesehen.
Doch hohe Summen allein reichen nicht aus, um die Wirtschaft langfristig dazu zu bewegen, rücksichtsvoller mit Klima und Umwelt umzugehen. Es braucht auch entsprechende Rahmenbedingungen und Vorgaben, wie dieses Geld investiert werden soll. So werden die konkreten Bestimmungen, welche Tätigkeiten und Investitionen als nachhaltig einzustufen sind und welche nicht, gerade ausgearbeitet.