Novomatic

Datenschutzbehörde gibt U-Ausschuss einen Korb

IBIZA-U-AUSSCHUSS: KRAINER / KRISPER
IBIZA-U-AUSSCHUSS: KRAINER / KRISPERAPA/HELMUT FOHRINGER
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SPÖ und Neos wollten von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Sozialversicherungsdaten und Adressen von 3000 Novomatic-Mitarbeitern. Die Datenschutzbehörde schmetterte das Verlangen ab und sieht einen „ungerechtfertigten Grundrechtseingriff“.

SPÖ und Neos sind sich sicher: Von Novomatic ist versteckt Geld an die ÖVP geflossen. Wie, das ist dem U-Ausschuss aber noch nicht ganz klar. Jedenfalls verlangten die beiden Parteien zuletzt von der Österreichischen Gebietskrankenkasse die Sozialversicherungsdaten und Adressen von 3000 Novomaticmitarbeitern, um sie mit Spenderlisten abzugleichen. Die Datenschutzbehörde untersagte nun die Lieferung.

Schon im Vorfeld hat es Kritik von namhaften Verfassungsjuristen gegeben, die das Verlangen als ungerechtfertigt betrachteten. Der Persönlichkeitsschutz ist ein von der Verfassung geschütztes Grundrecht, in das der U-Ausschuss zum Zweck der parlamentarischen Kontrolle dank aktueller Judikatur des Verfassungsgerichtshofs prinzipiell recht weit eingreifen kann. Der Datenschutzbehörde ging das Verlangen nun aber doch zu weit: „Bei dieser hohen Anzahl und aufgrund der Größe des Novomatic-Konzerns ist davon auszugehen, dass (jedenfalls) der Großteil der betroffenen Personen nicht einmal abstrakt den Begriff „VertreterInnen der Republik“ oder „VertreterInnen der Glücksspielbranche“ erfüllen, sondern es sich vielmehr um allgemeines Personal (wie beispielsweise KFZ-Personal, IT-Personal, Sekretariatskräfte, Reinigungskräfte u.ä.) handelt, welches aufgrund des hier relevanten Verlangens einen jedenfalls ungerechtfertigten Grundrechtseingriff erdulden müsste“, schreibt die Datenschutzbehörde zu dem Verlangen. Und auch die Begründung, warum diese Daten für die parlamentarische Arbeit benötigt werden, sind der Datenschutzbehörde zu dünn: „Ein derart undifferenziertes Verlangen“ erfülle die gesetzlichen Erfordernisse für eine Vorlage nicht.

Die ÖGK zeigte sich gegenüber der „Presse“ erleichtert. „Die Daten unserer Versicherten sind hochsensibel und müssen geschützt werden. Das hat uns die Datenschutzbehörde bestätigt“, heißt es seitens der Pressestelle.

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