Gastbeitrag

Neue Technologie, altes Recht: Blockchain erfasst immer weitere Lebensbereiche

Das Kunstwerk „Motorola Man“ wurde von Peter Jellitsch, Dozent an der Akademie der bildenden Künste Wien, geschaffen; die Originaldatei ist unveränderbar.
Das Kunstwerk „Motorola Man“ wurde von Peter Jellitsch, Dozent an der Akademie der bildenden Künste Wien, geschaffen; die Originaldatei ist unveränderbar.(c) Peter Jellitsch
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Wie moderne Technologie auch im konventionellen rechtlichen Rahmen nutzbar gemacht werden kann.

Wien. Erst kürzlich versetzte das renommierte Auktionshaus Christie's mit der Versteigerung eines Blockchain-basierten virtuellen NFT-Werks von Beeple um knapp 70 Millionen Dollar die ganze Welt ins Staunen. NFT steht für „Non-Fungible Tokens“ und bedeutet Einmaligkeit statt Handelbarkeit. Der Versteigerungserfolg war ein klares Zeichen: Die Blockchain-Revolution ist nun auch in der Kunstwelt angekommen. Auch renommierte österreichische Künstler wie Peter Jellitsch über https://foundation.app/ oder Alex Kiessling über https://rarible.com/ handeln bereits digitale, Blockchain-basierte Werke gegen (handelbare) Kryptowährungen.

Das Potenzial der Blockchain wurde auch abseits der Kunstszene erkannt. Die Technologie wird z. B. in der Versicherungs- und Gesundheitsbranche zur Prozessautomatisierung, in der Industrie zur Authentifizierung von Gütern oder in der Immobilienbranche zur Finanzierung und Tokenisierung von Rechten an Wohnungen oder Eigentümergemeinschaften eingesetzt. Was macht die Blockchain so einzigartig und vielseitig einsetzbar, und welche rechtlichen Herausforderungen stellen sich?

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