Von Adlern, Bussarden und „Kamikaze-Tauben“: Greifvögel sind geschützt – zumindest durch EU-Recht. Für die einzelnen Tiere ist das aber keine Lebensversicherung. Erst vor kurzem wurde ein Kaiseradler angeschossen.
2008 war die Welt noch in Ordnung. „Ein toller Erfolg für den Artenschutz in Niederösterreich“, jubelte der damalige Naturschutz-Landesrat Josef Plank (ÖVP) in einer Aussendung im Oktober 2008, die mit „Kaiseradler kehrt nach 200 Jahren zurück“ betitelt war. Mittlerweile gibt es etwa 30 Brutpaare. Sie stehen unter strengem Schutz. Sie zu jagen ist verboten.
Die Realität sieht anders aus. Das wird am Beispiel eines Kaiseradler-Weibchens offensichtlich, das in der Vorwoche in den Donauauen bei Tulln angeschossen worden ist – mit einer Schrotladung, getroffen von neun Schrotkugeln. Aufmerksame Passanten haben das Tier entdeckt, das nun in der Eulen- und Greifvogelstation von „Vier Pfoten“ betreut wird. Um die beiden Jungvögel im Horst kümmert sich das Männchen. Ob das ausreicht, ist unter Experten umstritten, der Horst wird jedenfalls beobachtet.
Vor seiner Entdeckung war der Adler stundenlang an praktisch der gleichen Stelle gehockt – unbemerkt, auch vom Jäger, obwohl der beim angeschossenen Tier vorbeiging. Erst die Spaziergänger haben Alarm geschlagen.