Landtagswahl

Oberösterreich: Wählerverzeichnisse liegen zur Einsicht auf

Landeshauptmann Thomas Stelzer, ÖVP
Landeshauptmann Thomas Stelzer, ÖVPimago images/Rudolf Gigler
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Am 26. September findet die Landtags- und Kommunalwahl statt. Schon jetzt liegen zehn Tage lang die Verzeichnisse auf. In strittigen Fällen entscheidet das Landesverwaltungsgericht.

Ab Dienstag liegen in den oberösterreichischen Gemeinden die Wählerverzeichnisse für die Landtags- und die Kommunalwahl am 26. September zur Einsicht auf. Zehn Tage lang kann man Korrekturen beantragen. In strittigen Fällen entscheidet das Landesverwaltungsgericht. Zwar gibt es gewisse Unwägbarkeiten durch die Zustelldauer, aber am 15. August sollte die letzte Entscheidung gefällt worden sein.

Dann steht auch die genaue Zahl der Wahlberechtigten fest, die Größenordnung liegt bei gut 1,1 Millionen Bürgern. Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und am Stichtag (6. Juli) österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich - bzw. im Fall der Kommunalwahl der jeweiligen Gemeinde - war. Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl sind zudem EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde zugelassen. Ein Ausschluss vom Wahlrecht kann nur im Rahmen eines Gerichtsurteils erfolgen.

Ab 20. Juli liegt in den Gemeinden für zehn Tage (bis 29. Juli) während der Amtsstunden das Wählerverzeichnis zur Einsicht auf. Stellt ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte eine falsche Eintragung fest, kann bis 29. Juli Einspruch eingelegt werden. Gegen die innerhalb von sechs Tagen zu treffende Entscheidung der Gemeindewahlbehörde kann binnen drei Tagen nach der Zustellung Beschwerde eingebracht werden. Die Gemeindewahlbehörde hat die Beschwerde innert drei Tagen dem Landesverwaltungsgericht vorzulegen, das binnen vier Tagen zu entscheiden hat.

(APA)

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