Gastkommentar

Geldwäsche: Eine Behörde ist ein guter Anfang

Das EU-Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche schlägt den richtigen Weg ein. Doch bei der Effizienz ist noch Luft nach oben.

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Jedes Jahr werden in der Europäischen Union Milliardenbeträge aus kriminellen Quellen in den Finanzkreislauf eingeschleust. Der Europäische Rechnungshof schätzt den Wert der verdächtigen Transaktionen auf mehrere Hundert Milliarden Euro pro Jahr. Gleichzeitig investiert der EU-Finanzsektor jährlich geschätzt 100 Milliarden Euro in die Prävention von Finanzkriminalität. Es wird jedoch nur ca. ein Prozent des kriminellen Vermögens konfisziert.
Zudem wurden große Geldwäsche-Fälle auch in der EU bisher meist durch US-Behörden aufgedeckt. Mit einem Paket an Gesetzesvorschlägen plant die EU-Kommission nun den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu intensivieren.

Der Vorschlag beinhaltet eine Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, erstmals unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbare Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. EU-Parlament und Rat müssen all dem noch zustimmen, weshalb Anpassungen zu erwarten sind.

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