Häusliche Gewalt

Wer potenziell gefährlich ist, soll keine Waffe haben

Termin im Technischen Polizeiamt in Sch�nebeck Sachsen Anhalt zur Pr�sentation der neuen Polizeiwaff
Termin im Technischen Polizeiamt in Sch�nebeck Sachsen Anhalt zur Pr�sentation der neuen Polizeiwaff(c) imago/Christian Schroedter
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ÖVP und Grüne arbeiten an einer Änderung des Waffenrechts: Wenn die Polizei einen Gefährder wegweist, soll sie ihm auch dauerhaft seine Waffen entziehen können. Damit soll der Schutz von Frauen erhöht werden.

Wien. Ist eine Person (potenziell) gewalttätig oder eine Gefährdung für ihr Umfeld, kann sie die Polizei wegweisen. Das bedeutet, dass diese Person einen bestimmten Ort, zum Beispiel ihre Wohnung, verlassen muss. Meistens spricht die Polizei auch ein Annäherungs- und Betretungsverbot aus: Der Gefährder darf die Wohnung für zwei Wochen nicht betreten – und sich in diesem Zeitraum auch nicht der gefährdeten Person annähern. Besitzt der potenzielle Gewalttäter aber (legal) eine Waffe, wird sie ihm vorläufig entzogen. Dauerhaft allerdings nicht. Oder, richtiger: noch nicht.

Türkis-Grün arbeitet gerade an einer Novelle des Waffengesetzes. Je nachdem, wie lang die Verhandlungen zwischen den beiden Regierungsparteien dauern, könnte die Reform im Herbst beschlossen werden. Dann soll jede Wegweisung bzw. jedes Annäherungs- und Betretungsverbot zu einem endgültigen Waffenverbot führen – und der Gewaltschutz von Frauen in Österreich verbessert werden. Schon im vergangenen Mai kündigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) an, die Gesetzesänderung zu prüfen. Zu diesem Zeitpunkt waren vier von 14 (mutmaßlichen) Frauenmorden mit einer Schusswaffe verübt worden.

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