Neue Verordnung

Theater um Masken, Masken im Theater? Was nun wo gilt

Nicht weglegen: Die FFP2-Maske wird man künftig wieder verstärkt brauchen.
Nicht weglegen: Die FFP2-Maske wird man künftig wieder verstärkt brauchen.APA/HELMUT FOHRINGER
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Ungeimpfte werden nicht nur im Handel, sondern auch bei kulturellen Aktivitäten strenger behandelt. Doch nicht überall.

Die Frage, ob Masken zur heimischen Kultur gehören, wurde zu Beginn der Pandemie intensiv diskutiert. Zur Kultur gehören die Masken nun jedenfalls, also im rechtlichen Sinne. Denn ab heute, Mittwoch, darf man kulturelle Einrichtungen nur noch mit FFP2-Maske besuchen, sofern man nicht genesen oder geimpft ist. Das ist eine der überraschenden Neuregelungen, die Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mit seiner aktuellen Corona-Verordnung traf. Wenngleich es von dieser Regel aber wieder Ausnahmen für Orte mit 3-G-Regel gibt, so wie grundsätzlich die neuen Regeln stärker differenzieren. Wer muss nun also in welcher Situation was tragen, wie steht es um den Stufenplan der Regierung, und welche Verschärfungen brachte die Novelle noch?

Supermärkte und Verkehrsmittel

An den für das Alltagsleben wichtigen Orten, in denen man schon bisher einen Mund-Nasen-Schutz anlegen musste, ist nun eine FFP2-Maske nötig. Das gilt für Geimpfte und Genesene ebenso wie für Nichtimmunisierte. Diese Orte sind etwa Supermärkte, Apotheken, Trafiken oder auch alle öffentlichen Verkehrsmittel.

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