SJ

Attersee: SPÖ wehrt sich gegen „Enteignung“

Partei ruft Verfassungs- und Verwaltungsgericht an.

Wien. Nächste Runde in der Causa um das Seegrundstück der Sozialistischen Jugend am Attersee: Die SPÖ akzeptiert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, wonach der günstige Pachtzins eine unerlaubte Spende an die Partei sei, und geht vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof. Die SJ zahlt nur einen minimalen Pachtzins, weil die früheren Eigentümer, in der NS-Zeit enteignete jüdische Sozialdemokraten, die Liegenschaft dem Land Oberösterreich in den 50er Jahren unter der Bedingung verkauft hat, dass diese um 25 Schilling an die SJ verpachtet wird.

Das Bundesverwaltungsgericht betrachtet den nicht marktüblichen Pachtzins aufgrund des Parteiengesetzes als Spende. Die SPÖ pocht dagegen auf einen gültigen Pachtvertrag. Da könne es sich um gar keine Spende handeln. Zudem seien Altverträge unzweifelhaft ein Vermögenswert, weshalb die Entscheidung eine rückwirkende Enteignung der Sozialistischen Jugend bewirke.

Zu Wort gemeldet hat sich auch Anthony Cohn, Enkel einer der früheren Eigentümerinnen: Er pocht darauf, dass der Wunsch seiner Großmutter respektiert und der damals abgeschlossene Vertrag nicht einseitig gebrochen wird. Dies könne er nicht stillschweigend hinnehmen, „weil es ungerecht ist – nicht nur im rechtlichen, sondern auch im sozialen und moralischen Sinne“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.09.2021)

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