Zum Jahreswechsel treten einige Neuerungen für Käufer von Waren und Besteller von Dienstleistungen in Kraft. Die Pflicht, über längere Zeit Software-Updates zu liefern, droht jedoch mit abweichenden vertraglichen Regelungen unterlaufen zu werden.
Wien. Erst kürzlich hat der stundenlange Ausfall von Facebook, Instagram und WhatsApp für Schlagzeilen gesorgt und Millionen Nutzer frustriert zurückgelassen. Während werbenden Unternehmen aufgrund dieses Ausfalls möglicherweise Schadenersatzansprüche gegenüber den Social-Media-Plattformen zustehen, haben „einfache“ Nutzer derzeit wohl keine Ansprüche. Hier und in anderen Bereichen könnte das neue Gewährleistungsrecht künftig die Position der Nutzer/Verbraucher verbessern.
Für Verträge, die ab 1. Jänner 2022 abgeschlossen werden, gilt in Österreich ein neues Gewährleistungsrecht. Dessen beide wichtigsten Ziele sind die Stärkung der Position der Verbraucher und die Anpassung an die Herausforderungen des „digitalen Zeitalters“. Die wichtigsten Neuerungen im Detail: