Tel Aviv

Seilbahnunglück: Gericht beschloss Rückkehr von Sechsjährigem nach Italien

Aya Biran, die Tante des sechsjährigen Eitan bei der Anhörung in Israel
Aya Biran, die Tante des sechsjährigen Eitan bei der Anhörung in IsraelAPA/AFP/JACK GUEZ
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Im Streit unter Angehörigen um den sechsjährigen Eitan, dem einzigen Überlebenden des Seilbahnunglücks am Lago Maggiore, hat ein Gericht in Israel beschlossen, dass das Kind nach Italien zurückkehren soll.

Im Streit unter Angehörigen um das Sorgerecht für den sechsjährigen Eitan, dem einzigen Überlebenden des Seilbahnunglücks am Lago Maggiore in Italien, hat ein Gericht in Tel Aviv am Montag beschlossen, dass das Kind nach Italien zurückkehren soll. Dort lebte der Bub bis zu dem Unglück im Mai mit seinen Eltern.

Bei der Anhörung hinter verschlossenen Türen wurden in den vergangenen Tagen mehrere Zeugen befragt, darunter Experten für italienisches Recht. Der Bub, der bei dem Unfall im Mai beide Eltern, den kleinen Bruder und zwei Urgroßeltern verloren hatte, lebte nach dem Unglück bei seiner Tante väterlicherseits und ihrer Familie in der lombardischen Stadt Pavia. Anfang September war er von dort von seinem Großvater mütterlicherseits heimlich und entgegen einer richterlichen Anordnung nach Israel geflogen worden. Die Staatsanwaltschaft der italienischen Stadt ermittelt nun gegen Eitans Großeltern und gegen eine dritte Person wegen Entführung.

Wieder in Obhut der Tante väterlicherseits

Das Gericht in Tel Aviv beschloss am Montag, dass der Großvater für die Prozesskosten aufkommen muss, die rund 19.000 Euro betragen. Geprüft wurde vom Gericht, ob das Kind wieder in die Obhut der Tante väterlicherseits zurückgegeben werden soll. Sie hatte von den italienischen Behörden eigentlich das Sorgerecht für den Sechsjährigen erhalten.

Die Tante setzte auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen, das sowohl Israel als auch Italien ratifiziert haben. Dieses soll Kinder vor Entführungen oder Verschleppungen in andere Länder schützen. Zudem sieht es vor, Kinder so schnell wie möglich in den Staat des bisherigen gewohnten Aufenthalts zurückzubringen.

Wann das Kind nach Italien zurückkehren wird, ist noch unklar. Nicht ausgeschlossen wird, dass der Großvater Einspruch gegen den Richterbeschluss einreichen wird. "Es gibt in diesem Fall keine Sieger und keine Verlierer. Wir denken nur an Eitan", kommentierte die Tante den Richterspruch.

(APA)

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