Das Sterben wird nun auch juristisch „korrekt“ machbar. Der problematischste Teil des neuen Gesetzes ist die Definition von Krankheit.
In manchen Kommentaren zum Entwurf eines Sterbeverfügungsgesetzes wurde anerkennend bemerkt, dem Gesetz sei es gelungen, einen „Kompromiss“ zu finden zwischen dem Schutz und der Würde des Lebens und der Freiheit des Menschen, es zu beenden. Aber kann es in der Entscheidung über Leben und Tod wirklich einen Kompromiss geben wie in irgendeiner politischen Frage, bei dem jeder etwas von dem erhält, was er sich wünscht? Und was ist der freie Wille in einer äußersten Grenzsituation, und wie kann er verlässlich festgestellt werden?
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Das Sterbeverfügungsgesetz (schon der Name ist problematisch, weil er an die Patientenverfügung angelehnt ist, mit der die „Sterbeverfügung“ nichts zu tun hat) hat geringe politische Aufmerksamkeit gefunden, obwohl darum zwischen den Koalitionspartnern lang zäh gerungen wurde. Zuletzt kam man in Verzug, die Begutachtungsfrist war sehr kurz, und noch kürzer ist die Zeit für eine verantwortungsvolle Durchsicht und Einarbeitung der Kritik und Änderungsvorschläge. Hoffnung, dass noch Korrekturen möglich sein werden, wenn das Gesetz einmal in Gültigkeit ist, sollte man sich nicht machen.