Entgeltfortzahlung

Aus Thailand in die Quarantäne: Arbeitgeber zahlt

Aus dem Urlaub in die Quarantäne - der Arbeitgeber muss das Entgelt weiter bezahlen.
Aus dem Urlaub in die Quarantäne - der Arbeitgeber muss das Entgelt weiter bezahlen.(c) imago images/Westend61 (Uwe Umst�tter via www.imago-images.de)
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Die Vergütung für fortgezahltes Entgelt wurde zu Recht verweigert.

Wien. Pünktlich zum Beginn des vierten Lockdowns in Österreich wird eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bekannt, die eine frühe Phase der Corona-Maßnahmen betrifft. Es geht um die Heimkehr einer Frau aus dem Urlaub in Thailand im März 2020. Als sie in Frankfurt ihren zweiten Flug antrat, erhielt sie eine Verpflichtungserklärung, wonach sie sich zu Hause 14 Tage in Quarantäne begeben müsse; ohne Unterschrift hätte sie in Österreich nicht einreisen dürfen.

Ihr Arbeitgeber beantragte beim Bürgermeister von Linz eine Vergütung nach dem Epidemiegesetz für das Entgelt, das er der Mitarbeiterin während der Absonderung fortgezahlt hatte. Der Bürgermeister und das Landesverwaltungsgericht lehnten die Vergütung aber ab, weil das Epidemiegesetz eine solche im Fall von Einreisebeschränkungen nicht vorsehe.

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