Bald Einigung bei Regelung für Schwerarbeiter

Clemens Fabry
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Beamte der Justizwache könnten mit 60 in Pension.

Wien. Die Beamtinnen und Beamten der Justizwache können hoffen, dass auch sie demnächst unter die Schwerarbeiterregelung fallen – wie die Polizei. Damit können sie mit 60 Jahren in Pension gehen. Die Verhandlungen der zuständigen Fachminister stehen kurz vor der Einigung. Die Gespräche finden zwischen Justizministerin Alma Zadić und Beamtenminister Werner Kogler (beide Grüne) statt. Danach muss noch mit der ÖVP verhandelt werden.

Seit 2006, als die Polizei in diese Reglung aufgenommen worden ist, fordert dies auch die Justizwache. Die Gleichstellung wurde ihr immer wieder versprochen, 2019 gab es einen (nicht verbindlichen) Entschließungsantrag im Nationalrat. Alle Personalvertretungen und Parteien außer die Neos unterstützen die Forderung.

Für die Justizwache-Bediensteten bedeutet die Aufnahme in die Schwerarbeiterregelung, dass auch sie – wenn sie zumindest die Hälfte ihrer Dienstzeit in direktem Kontakt mit Insassen stehen – künftig mit 60 Jahren in den Ruhestand treten können. Insgesamt sind in Österreich rund 3300 Justizwachebeamte im Exekutivdienst beschäftigt. Ihre Hauptaufgabe ist die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in Gefängnissen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.12.2021)

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