Gastbeitrag

Kärntner Handel mit Bootslizenzen hängt in der Luft

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Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass die Übertragung über juristische Personen ein unwirksames Umgehungsgeschäft ist.

Wien. Seit jeher stellen Bootslizenzen auf Kärntner Seen ein exklusives Statussymbol dar. Schon seit vielen Jahren werden die limitierten Zulassungen zu hohen Preisen weiterverkauft und damit die Allgemeinheit vom Genuss des hochmotorigen Bootsfahrens ausgeschlossen. Diesem Treiben wollte der Landeshauptmann mit der Verordnung LGBl 53/2016 ein Ende setzen, indem er ein Vormerksystem einführte. Nach diesem sollten Lizenzen den im Rang Nächsten zukommen und die Entscheidung, wem die Zulassung daher gebühren soll, nicht mehr bei den Verfügungsberichtigten selbst liegen. Insbesondere war der Zweck der Verordnung wohl, gerade der entgeltlichen Überlassung entgegenzuwirken.

Die Bemühungen, der Allgemeinheit den Traum vom Motor- bzw. Elektroboot zu ermöglichen, waren jedoch wenig erfolgreich. Insbesondere aufgrund der nicht ganz geglückten Regelung hat sich eine Praxis entwickelt, die eigentlich zum gegenteiligen Ergebnis führte. Statt Chancengleichheit ist der hochpreisige Markt um die Lizenzen eher angestiegen.

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