DSGVO

Google Analytics verstößt gegen Datenschutz

Die Datenschutzbehörde kommt zu dem Schluss, dass das von Google angebotene Analysetool zur Messung des Online-Traffics nicht den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung entspricht. Der Verein Noyb brachte eine Beschwerde ein, 101 weitere werden aktuell in den EU-Ländern bearbeitet.

Google Analytics verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zu diesem Schluss kommt die österreichische Datenschutzbehörde (DSB), aufgrund einer von Max Schrems und dem Verein Noyb eingebrachten Musterbeschwerde. Die Beschwerde gegen Google wurde hingegen abgewiesen.

Dem Bescheid zufolge, ist ein österreichisches Unternehmen direkt von dieser Entscheidung betroffen, wie der Standard berichtet. Max Schrems sieht die Auswirkungen deutlich weiter gestreut. Demnach seien alle Unternehmen betroffen, die Google Analytics verwenden. Dafür müsste aber die DSB direkt auf die betroffenen Firmen zugehen und sie abstrafen. In Kombination mit den weiteren 101 Musterbeschwerden in nahezu allen weiteren EU-Staaten könnte dies auch durchaus passieren. Schrems geht davon aus, dass die jeweiligen Behörden zu einem ähnlichen Schluss wie die DSB kommen werden, nämlich, dass die Nutzung von US-Anbietern zur Verarbeitung personenbezogener Daten ein Verstoß gegen die DSGVO ist.

Was ist Google Analytics: Als Nutzer lässt sich auf den ersten Blick nicht erkennen, welche Dienste im Hintergrund laufen und kaum jemand liest, welchen Cookies man beim Aufruf der Seite zustimmt. Das Google-Tool, auch wenn es andere Anbieter gibt, kommt häufig zum Einsatz. Es zeigt an, wieviele Leser sich gerade auf der Webseite befinden, woher sie kommen und wie lange sie bleiben. Diese Analysen dienen dazu, um Services und Dienste besser anzupassen.

Für Schrems ist Erkenntnis der DSB ein Signal an Google

Die Datenschutzbehörde argumentiert, dass die implementierten Schutzmechanismen Googles nicht ausreichen, um die "Überwachungs- und Zugriffsmöglichkeiten durch US-Nachrichtendienste" zu beseitigen. Denn unabhängig davon, wurde in dem vorliegenden Fall des heimischen Unternehmens Nutzerprofile übermittelt und diese beinhalteten die IP-Adresse, den genutzten Browser und mit welchem Gerät man auf die Seite ging.

Für Schrems ist die Beurteilung durch die DSB auch ein direktes Signal an Google, ihre Dienste wirklich an die geltenden Datenschutzgesetze anzupassen.

>>> Hier geht's zum Bericht von Standard.at

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