Klage

Gericht verbietet irreführende Werbung der Apothekerkammer

Das Gericht untersagte weitere Werbung, die für "kleinere Erkrankungen", den Gang in die Apotheke empfiehlt.
Das Gericht untersagte weitere Werbung, die für "kleinere Erkrankungen", den Gang in die Apotheke empfiehlt.Die Presse/Clemens Fabry
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Die oberösterreichische Ärztekammer klagte gegen einen Werbespot und bekam in erster Instanz Recht. Darin seien Tätigkeiten der Ärzteschaft fälschlicherweise den Apotheken zugeordnet worden.

Die Ärztekammer für Oberösterreich hat gegen eine ihrer Meinung nach irreführende und unlautere Werbeeinschaltung der Apothekerkammer, wonach bei kleineren Erkrankungen der Besuch in der Apotheke reiche, vor dem Handelsgericht Wien Klage erhoben und nun in erster Instanz Recht bekommen. Ein Posting der oberösterreichischen Ärztekammer auf ihrer Facebook-Seite bestätigt einen diesbezüglichen Bericht der "Kronen Zeitung" (Freitag-Ausgabe).

„Bei sämtlichen diesen in den Videos und dem Youtube-Channel-Text vermittelten Tätigkeiten handelt es sich laut Gericht um Tätigkeiten, die den ÄrztInnen vorbehalten sind. Das Gericht hat daher der Apothekerkammer verboten, den Eindruck zu vermitteln, dass Apotheker diese Tätigkeiten durchführen dürfen und weitere derartige Werbung untersagt“, ist in dem Posting zu lesen.

In dem eingeklagten Werbespot heißt es wörtlich unter anderem: "Wenn Lina zu viel in der Sonne war, hustet, eine Erkältung oder Fieber hat, geht ihre Mutter Melanie zuerst in die Apotheke. Denn kleinere Erkrankungen lassen sich mit der dortigen Beratung einfach lösen - besonders am Wochenende und in der Nacht". Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Tätigkeiten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Das Gericht untersagte weitere derartige Werbung, eine Strafzahlung wird für die Apothekerkammer laut "Kronen Zeitung" aber nicht fällig.

(APA/red.)

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