Kunstwerte

Fiskus

Der Handel mit Kunst ist in Österreich steuerlich begünstigt. Für Kunstfotografie gilt das nicht. Ein typisches österreichisches Steuerkuriosum mit schwerwiegenden Folgen.

Für den Handel mit Kunst gilt in Österreich der reduzierte Steuersatz von 13 Prozent, außer bei Fotografie. Wenn es um den Verkauf von Passbildern geht, kann man das nachvollziehen, allerdings nicht, wenn es um Arbeiten von Künstlern wie Arnulf Rainer, Franz West, Erwin Wurm, Man Ray oder Helmut Newton geht. Niemand würde bezweifeln, dass es sich um Kunst handelt. Na ja, fast niemand, außer das Finanzamt. Diese bittere Erfahrung musste der seit 40 Jahren auf Kunstfotografie spezialisierte Kunsthändler Johannes Faber machen. Bei einer Steuerprüfung 2003 wurde ihm der verminderte Steuersatz nicht genehmigt. Besonders pikant daran ist, dass seit 1991 Kunstfotografen eine Künstlersteuernummer bekommen und ihre Arbeiten mit reduziertem Steuersatz versteuern können. Mit anderen Worten, kauft Faber ein Werk eines Kunstfotografen, dann versteuert es der Künstler mit 13 Prozent. Sobald es Faber weiterverkauft, wird demselben Werk der Status als Kunst aberkannt und es werden 20 Prozent Umsatzsteuer fällig. Das ist völlig absurd. Übrigens ganz nebenbei bemerkt verkaufen Galeriekollegen Fotokunst sehr wohl zum reduzierten Steuersatz. Faber ist in der Kunstszene kein Unbekannter. Er ist auf allen wichtigen internationalen Kunstmessen als Aussteller dabei, darunter auf Schwergewichten wie der TEFAF Maastricht, Art Cologne, Art Basel, Arco Madrid, Paris-Photo, Photo-London, Highlights München und AIPAD Show New York. Es besteht also kein Zweifel, dass die Ware, mit der Faber handelt, Kunst ist. Deshalb kämpft er seit mittlerweile 19 Jahren gerichtlich gegen diese Ungleichbehandlung. Er ist bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen, der aber schon drei Mal abgelehnt hat, sich mit dem Fall zu befassen. Faber würde seine Causa gerne vor den Europäischen Gerichtshof bringen, weil er überzeugt ist, dass er dort gewinnt. Ohne VfGH-Entscheid steht ihm dieser Weg aber nicht offen.

Brief an Finanzminister. Inzwischen haben sich neben den Anwalts- und Gerichtskosten die Steuerschulden auf 800.000 Euro angehäuft. Seit März 2021 wird Faber aufs Existenzminimum gepfändet, seine Geschäfts- und Privatkonten wurden leergeräumt und kürzlich drohte man ihm mit der Zwangsversteigerung. Jetzt hat er sich in einem Brief an Finanzminister Magnus Brunner gewandt und ihn gebeten, sich des Problems der steuerlichen Benachteiligung von Kunsthandelsfotografie anzunehmen. Für ein angebliches Kulturland, das Österreich sein will, sollte – so wie im Großteil der westlichen Welt – die Fotografie als künstlerische Ausdrucksform anerkannt werden, auch steuerlich.

eva.komarek@diepresse.com

www.diepresse.com/kunstwerte

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.04.2022)

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