EuGH: Doch mehr Gehalt für EU-Beamte

EuGH kippt reduzierte Gehaltserhöhung für EU-Beamte
EuGH kippt reduzierte Gehaltserhöhung für EU-BeamteEU-Beamter im Europäischen Parlament (c) EPA (Olivier Hoslet)
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Die EU-Kommission gewinnt vor dem Europäischen Gerichtshof einen Rechtsstreit mit den Regierungen. Die Gehälter der EU-Beamten müssen nun doch um 3,7 Prozent erhöht werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die reduzierte Gehaltserhöhung für EU-Beamte für dieses Jahr gekippt. Die EU-Kommission hatte im Vorjahr Klage gegen die Entscheidung des EU-Ministerrates eingebracht, die EU-Beamtengehälter um 1,85 Prozent anstatt nach der vereinbarten Berechnungsmethode um 3,7 Prozent zu erhöhen.

Richter entschieden über eigene Gehälter

Pikant ist, dass auch die EU-Richter von der Anpassung der Gehälter betroffen sind und somit im aktuellen Fall (C 40/10) auch über ihre eigene Erhöhung entschieden. Die Vertreter der 27 EU-Staaten hatten im Dezember beschlossen, die Gehälter der EU-Bediensteten um 1,85 Prozent zu erhöhen und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen um 3,7 Prozent. Die Erhöhung betrifft die rund 40.000 EU-Beamten, die EU-Richter, die Kommissare und deren Präsident Jose Manuel Barroso, den ständigen EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy und alle Europaabgeordneten, die aus dem EU-Budget bezahlt werden. Die Gehaltserhöhung gilt für 2010 und rückwirkend ab Juli diesen Jahres.

Geringere Gehälter wegen Krise

Die EU-Kommission beruft sich auf die gesetzlich vereinbarte Berechnungsmethode. Nach dem EU-Beamtenstatut wird die Bezahlung der Beamten anhand der Entwicklung der Beamtengehälter in acht Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Niederlande, Spanien, Luxemburg und Großbritannien) berechnet. Maßgeblich dafür ist das Jahr 2008. Mehrere Staaten, darunter Österreich, hatten argumentiert, eine Erhöhung um 3,7 Prozent wäre in Zeiten der Krise nicht angebracht.

Indem der EU-Ministerrat eine von dem Vorschlag der EU-Kommission abweichende Anpassung der Dienstbezüge vorgenommen habe, ohne auf das spezifische Verfahren im EU-Beamtenstatut für den Fall einer erheblichen, abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zurückzugreifen, habe er seine Zuständigkeiten überschritten, urteilten die EU-Richter.

In Österreich hatten die Beamten 2009 ein Plus von 3,55 Prozent bekommen. 2010 erhalten sie eine Gehaltserhöhung um 0,9 Prozent.

(APA)

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