Nationalrat

Parlamentarische Immunität gilt nur noch für Abgeordnete

Justizministerin Alma Zadic
Justizministerin Alma ZadicIMAGO/SEPA.Media
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Ministerin Alma Zadic hat den Immunitätserlass überarbeitet. Damit sollen künftig Korruptionsermittlungen erleichtert werden.

Die parlamentarische Immunität gilt nur noch für Abgeordnete - und nicht mehr wie bisher auch für andere an der Tat Beteiligte, die selbst keine Mandatare sind. Ministerin Alma Zadic (Grüne) hat den Immunitätserlass dahingehend überarbeitet, bestätigte das Justizministerium am Dienstag einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung". Damit sollen künftig Korruptionsermittlungen erleichtert werden.

Bis dato sah der Immunitätserlass vor, dass wenn Abgeordnete und andere Personen einer gemeinsamen Tat verdächtigt werden, nicht nur die Abgeordneten selbst durch die parlamentarische Immunität geschützt sind, sondern auch die anderen Tatbeteiligten. Dadurch ergab sich mitunter das Problem der Verjährung der Vorwürfe gegen Verdächtige, die selbst keine Abgeordneten sind.

„Schnellere und wirksamere Ermittlungen“ 

Weiterhin gilt die Immunität für Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage. Damit bleiben Verfolgungshandlungen gegen diese Mandatsträger unzulässig, solange keine Auslieferung durch das jeweilige Parlament erfolgt ist.

Zadic gab sich überzeugt, dass damit die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften vor allem bei der Korruptionsbekämpfung gestärkt wurde. "Damit können sich keine Tatverdächtigen mehr hinter der Immunität anderer verstecken und die Ermittlungsbehörden noch schneller und wirksamer ermitteln", so Zadic.

(APA)

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