Managerhaftpflicht

Weiterer Erfolg für Ex-Wirecard-Chef Braun

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Freitag mitteilte, umfasst Brauns Managerhaftpflichtversicherung bei drohenden Reputationsschäden auch Deckungsschutz für PR-Kosten.

Ex-Wirecard-Chef Markus Braun hat im Streit mit seiner Managerhaftpflichtversicherung über die Übernahme von Kosten einen weiteren Etappensieg erzielt. Die Versicherung umfasse bei kritischer Medienberichterstattung und einem deswegen drohenden Reputationsschaden auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relations-Kosten, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Freitag mit (Az.: 7 U 150/21). Mit dem Urteil bestätigte es eine Eilentscheidung vom November.

Der seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft sitzende Österreicher hatte den Angaben zufolge aufgrund kritischer Medienberichterstattung zur Wirecard-Insolvenz und seiner Rolle dabei eine auf Presserecht spezialisierte Kanzlei sowie eine PR-Agentur beauftragt. Die Kosten wollte er von der beklagten Versicherung ersetzt haben. Das Landgericht Frankfurt hatte Braun im Streit mit der Versicherung über die Übernahme von Verteidigungs- und Anwaltskosten zwar Recht gegeben, den Antrag auf Übernahme der PR-Kosten aber abgelehnt.

Auch PR-Kosten gedeckt

Das OLG stellte fest, dass gemäß den Versicherungsbedingungen auch PR-Kosten gedeckt seien, wenn einer versicherten Person "durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflicht-Versicherungsfall ein karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden" drohe. Der Anspruch auf Gewährung von PR-Kosten sei allerdings auf 100 000 Euro begrenzt.

Die Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts nicht rechtskräftig. Es könne Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden. Der Zusammenbruch von Wirecard gilt als größter Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte. Inzwischen hat die Münchner Staatsanwaltschaft den ehemaligen Konzernchef Braun und zwei weitere ehemalige Spitzenmanager angeklagt.

(APA)

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