Gastkommentar

Die Selbstaufgabe des österreichischen Parlaments

NATIONALRAT: PLENARSAAL
NATIONALRAT: PLENARSAALAPA/ROLAND SCHLAGER
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Verstehen sich unsere Abgeordneten nur noch als Erfüllungsgehilfen?

Der Autor:

Stefan Brocza ist Experte für Europarecht und internationale Beziehungen.

In Krisenzeiten schlägt bekanntlich die „Stunde der Exekutive“. Nach der gängigen politikwissenschaftlichen Einschätzung ist es die Legislative, also das Parlament, das unter dem krisenbedingten Machtzuwachs der Regierung leidet. So weit die Theorie, die durch die Empirie auch weitgehend bestätigt wird. Dieser krisenpolitische Automatismus bedeutet jedoch nicht, dass ein Parlament all dies schulterzuckend zur Kenntnis nehmen muss oder gar – wie im Fall Österreichs – bis zur Selbstaufgabe exzessiv betreiben muss.

Die speziell während der Coronakrise vom österreichischen Parlament so gern und zahlreich erteilten Verordnungsermächtigungen an diverse Bundesminister sind ein Paradebeispiel dafür. Den Gipfel dieser „Legislativ-Auslagerung“ erreichte man wohl im Covid-19-Impfpflichtgesetz. In diesem Gesetz wird gezählte 18 Mal auf Verordnungen des Gesundheitsministers beziehungsweise der Bundesregierung Bezug genommen. In einem Gesetz, das selbst nur 20 Paragrafen umfasst, ein wohl trauriger Rekord.

Gleichzeitig verstärkt sich der Eindruck, dass die Bundesregierung für das in sie gesetzte Vertrauen dem Parlament gegenüber nicht einmal den nötigen Respekt zeigt. Ein Blick in die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zeigt, dass es die Bundesminister zunehmend als lästige Pflicht ansehen, Fragen zu beantworten.

Die Weigerung des Kanzlers

Der Bundeskanzler etwa weigert sich strikt, Auskünfte über Handlungen und Entscheidungen der Bundesregierung zu geben. Wider besseres Wissen argumentiert er damit, dass Abgeordnete ja nur Fragen an einzelne Minister und deren Vollziehung stellen dürften und eben nicht zu Vorgängen, die von der Bundesregierung als Kollegialorgan entschieden werden.

Es ist bezeichnend für das Selbstverständnis österreichischer Nationalratsabgeordneter, mit sich politisch – ohne jeglichen Widerspruch – so umspringen zu lassen. Offensichtlich verstehen sich Parlamentarier primär als willfährige Erfüllungsgehilfen der jeweiligen Bundesregierung und erdulden in parteipolitischer Demut so manche Frechheit der Exekutive.

Wo ist der Gesetzesentwurf?

Selbst als vergangene Woche der Bundeskanzler bei seiner jüngsten Regierungsumbildung verkündete, er habe die Kompetenzen der Bundesregierung neu verteilt, unterblieb jede Art von Aufschrei seitens des Parlaments. Offensichtlich ist die Selbstverleugnung und Selbstaufgabe österreichischer Abgeordneter so weit fortgeschritten, dass sie selbst nicht mehr daran glauben, dass es eigentlich sie sind, die diese Kompetenzverteilung im Rahmen des Bundesministeriengesetzes beschließen.

Selbst der Bundespräsident scheut seit Neuestem nicht davor zurück, die Gewaltenteilung der von ihm sonst so bewunderten Bundesverfassung außer Acht zu lassen. Nicht anders ist es zu erklären, warum er am Tag der Angelobung von zwei Staatssekretären und einem Minister auf der Homepage der Präsidentschaftskanzlei verkündet, die „Aufgaben wurden bei dieser Gelegenheit neu verteilt. Das Landwirtschaftsressort verliert die Telekom-Agenden an das Finanzministerium, den Tourismus an das Wirtschaftsministerium und den Zivildienst an das Jugendstaatssekretariat. Das Wirtschaftsministerium gibt den Digital-Bereich an das Finanzministerium ab, die Reste werden mit dem Arbeitsressort fusioniert.“

Nichts wurde an diesem Tag neu verteilt, nichts fusioniert, der entsprechende Gesetzesentwurf liegt bis heute nicht vor. Und das österreichische Parlament? Das schweigt zu all dem. Die Stille dazu ist ohrenbetäubend.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2022)

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