Coronavirus

Verordnung zur Maskenlockerung für heute erwartet

Nur in vulnerablen Settings bleibt die Maskenpflicht vorerst.
Nur in vulnerablen Settings bleibt die Maskenpflicht vorerst.APA/GEORG HOCHMUTH
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Die neue Verordnung soll ab 1. Juni für drei Monate gelten. Die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln endet vorerst. In Wien bleibt die Maske mancherorts.

Ab 1. Juni werden die Corona-Schutzmaßnahmen in Österreich weitgehend zurückgenommen. Die derzeit noch im lebensnotwendigen Handel und in Öffis geltende Maskenpflicht wird für vorerst drei Monate ausgesetzt. Die dafür notwendige Verordnung soll heute, Montag, im Laufe des Tages erlassen werden, hieß es auf Anfrage im Gesundheitsministerium. Wien bleibt strenger, etwa bei der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht - zum Schutz vulnerabler Personen - noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, Öffis und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Vergangene Woche teilte die Bundesregierung nun mit, dass diese ab 1. Juni für vorerst drei Monate "vorläufig pausieren" wird. Nur in vulnerablen Settings wie Spitälern und Alten- und Pflegeheimen bleibt sie aufrecht.

Wiedereinführung ab Herbst wahrscheinlich

Eine Wiedereinführung bei steigenden Fallzahlen sei möglich, die Wiedereinführung ab Herbst wahrscheinlich, heißt es im Gesundheitsministerium. Die Bundeshauptstadt Wien geht weiter ihren eigenen Weg und behält die Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken bei. Regeln will sie dies in einer eigenen Verordnung, die ebenfalls noch ihrer Erlassung harrt. Reisende in die Bundeshauptstadt werden dann beim Passieren der Wiener Stadtgrenze die Maske wieder aufsetzen müssen.

Über den Sommer weiter ausgesetzt bleibt bundesweit die Corona-Impfpflicht. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Experten-Kommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Regelung nach einer weiteren Empfehlung der Experten über den Sommer (ebenfalls für drei Monate) verlängert.

(APA)

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