Reform

Feilschen um den obersten Ankläger

Die Opposition muss einem Bundesstaatsanwalt zustimmen. Doch sie hat zum Teil recht andere Vorstellungen als die Justizministerin bzw. deren Arbeitsgruppe.

Wien. Es war im Februar des Vorjahrs, als sich die türkis-grüne Bundesregierung auf einen Bundesstaatsanwalt verständigte. Statt der Justizministerin soll dieser künftig an der Spitze der Weisungskette stehen. Seit dieser Woche ist der Plan dazu etwas konkreter geworden. Doch die Angelegenheit braucht eine Zweidrittelmehrheit, also muss zumindest eine der zwei großen Oppositionsparteien, SPÖ oder FPÖ, zustimmen.

Und hier gibt es Gesprächsbedarf, wie Nachfragen der „Presse“ zeigen. Die von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) eingesetzte Arbeitsgruppe plädiert ja dafür, dass die Spitze der Bundesstaatsanwaltschaft durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag von Justizministerium oder Regierung ernannt wird. Dieser soll wiederum auf dem Vorschlag eines aus der Justiz zusammengesetzten Personalsenats fußen. Eine Mitbestimmung des Parlaments wurde nur am Rande angedacht. „Es wurde punktuell darauf hingewiesen, dass andere Bestellungsmodi in Betracht kommen, die mit einer entsprechend starken demokratischen Legitimation verbunden wären, wie auch eine Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalrates an der Bestellung“, heißt es im Papier der Arbeitsgruppe. Doch das gefällt SPÖ und FPÖ nicht.

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