Novelle

Soll der Staat das Geschlecht noch wissen?

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Sechs Bezeichnungen stehen künftig auf dem Meldezettel zur Auswahl. Wäre eine Abschaffung des Felds sinnvoller?

Wien. Männlich, weiblich, divers, inter, offen und „keine Angabe“ – diese sechs Auswahlmöglichkeiten beim Geschlecht werden künftig auf dem Meldezettel stehen. Das sieht eine Novelle des Meldegesetzes vor, deren Entwurf am Mittwoch den Ministerrat passiert hat.

Damit will das Innenministerium ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem Jahr 2018 umsetzen. Doch daneben gibt es weiterhin Diskussionen, ob die Rechte zwischengeschlechtlicher Personen ausreichend gewährleistet sind. Und in Anbetracht der wachsenden Zahl an Bezeichnungen auf öffentlichen Dokumenten stellt sich auch die Frage: Wäre es nicht einfacher, wenn der Staat das Geschlecht der Bürger gar nicht mehr erfasste?

„Man würde sich damit viel Aufwand und Kopfzerbrechen sparen“, meint jedenfalls Rechtsanwalt Helmut Graupner gegenüber der „Presse“. Graupner hat in mehreren Verfahren Rechte für intergeschlechtliche Personen erkämpft. Er sieht z. B. weiter das Problem, dass die eingetragenen Bezeichnungen „ein Zwangsouting“ für Betroffene darstellen würden.

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